Wer kennt sich mit Preisauszeichnungspflicht bei Restaurants aus oder arbeitet sogar bei einer Stelle die sich um sowas kümmert?
Ein Gasthaus in meiner Region wirbt bei Facebook mit seiner Speisekarte. Jedoch befinden sich auf der Karte keine Preise. Ich dachte eigendlich immer, dass es Pflicht ist Preise anzugeben. Kann man das Gesetz dafür irgendwo nachlesen?
4 Antworten
Ich dachte eigendlich immer, dass es Pflicht ist Preise anzugeben.
Ist es auch. Aber deswegen muss nicht in jeder Werbung der Preis genannt werden.
BTW, es gibt auch in Restaurants sog. "Damenkarten", die listen ebenfalls keine Preise auf.
Kann man das Gesetz dafür irgendwo nachlesen?
Dafür gibt es die Preisangabenverordnung.
Alex
Also wenn die Speisekarte auf Facebook gepostet wird, muss kein Preis darauf stehen?
Nein, muss nicht. Nur auf der Karte im Restaurant und auf dem Pflichtaushang vor dem Restaurant müssen Preise angegeben werden.
Die Preisauszeichnungspflicht erstreckt sich nicht auf Werbeträger.
Ja, es ist tatsächlich Pflicht für Gaststätten und ähnliche Betriebe, Preise auf der Speisekarte anzugeben. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt die Preisangaben in der Bundesrepublik Deutschland. Die Verordnung gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern angeboten werden. In § 13 der PAngV wird explizit auf Gaststätten und Beherbergungsbetriebe eingegangen. Demnach müssen in Gaststätten und ähnlichen Betrieben Speisen und Getränke, die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile in einer Speisekarte oder einem Preisverzeichnis angegeben werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/BJNR492110021.html
https://gastronomierecht-anwalt.de/faq-preisangabenverordnung-pangv-in-der-gastronomie
Preisangabenverordnung, Gewerbeamt
Ich kann leider nicht finden, wo steht, dass dies für Werbung gilt?!
Also wenn die Speisekarte auf Facebook gepostet wird, muss kein Preis darauf stehen?