Wer kann prüfen, ob Kellerräume zum wohnen geeignet sind?

5 Antworten

Der, der die Genehmigung dafür ausstellt, hat das zuvor zu tun.

Höhe der Räume, Fenster, 2. Fluchtweg und dann kommt der Rest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst ist zu prüfen, ob die Kellerräume überhaupt als Wohnraum genehmigt wurden, und falls ja, ob der aktuelle Zustand dem genehmigten noch entspricht.

Jeder Bausachverständige, sogar ein Malermeister kann dir darüber Auskunft geben, denn einen Feuchtemesser gehört zur Grundausstattung und der Salpeter an den Wänden zeigt, das den blutigsten Laien an, das hier Holland in Not ist.

Zu Zilles Zeiten waren das die billigsten Bruchbuden, welche die Leute durch Tuberkulose schnell ins Grab brachten.

https://img.morgenpost.de/img/berlin-history/crop229043093/1242669047-w1200-cv1_1/8a87c772-7efd-11ea-80cf-5a143f1f8a55.jpg

Die Raumhöhe sollte 2,40 m, sein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

MrSlowhand129 
Fragesteller
 28.08.2021, 15:14

Die Räume wurden bis jetzt bewohnt und sind genehmigt. Bewohner ist verstorben. Er hat fast 30 Jahre darin gewohnt ohne Beschwerden. Ich möchte nur prüfen, ob alles in Ordnung ist und nicht gesundheitsgefährdend, bevor ich oder jemand von der Familie einzieht. Und wenn es was zu sanieren gibt, was ? Wer konkret kann das ermitteln ?

0
zetra  28.08.2021, 16:10
@MrSlowhand129

Ein Malermeister in deiner Nähe zeigt dir eventuell Schwächen in der Wohnung auf. Wenn die Fenster geschlossen sind, dann gibt dir deine Nase schon Auskunft ob alles in Ordnung ist oder ob es muffelt bei ausdunstender Nässe. Zu sehen ist das oft nicht.

0

Ein ausgebauter Keller wird erst dann zum Wohnraum - Aufenthaltsraum - bzw. Wohnfläche, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke gem. § 43 Ziffer 1 (LBauO) RLP muss für Aufenthaltsräume, Aufenthaltsraum, Wohnfläche erfüllt sein.
  • Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. § 43 Ziffer 2 (LBauO) RLP
  • Dieser geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Außenwände auf.
  • Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein.
  • Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthalsraum, Wohnfläche genehmigt sein.
  • Weiterhin muss beim Wohnraum, Aufenthaltsraum sowie Wohnfläche auch noch § 45 Ziffer (1) der (LBauO) erfüllt sein

In manchen Gebieten auch Radon-Strahlung.

Jeder gute Immobilien-Gutachter kann das. Am sinnvollsten ist es, im Bürgerbüro eine Anfrage für einen solchen zu stellen. Da versucht (meist) niemand Geld zu verdienen, sondern dir zu helfen. D.h. du hast dann nachher keine 500€ Rechnung für 5 min Besichtigung.