Wer ist schuld?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Vermieter Kontaktieren 50%
Die Säcke liegen lassen 50%
Die Säcke davor legen 0%

3 Antworten

Vermieter Kontaktieren

Generell ist für die Abwehr die Hausverwaltung und für Dich als vertraglicher Ansprechpartner der Vermieter zuständig.

Interessant ist aber eher die bauliche Situation, denn die gehört ja eigentlich unverzüglich geändert. Ist die Straße öffentlich gewidmet (also in kommunaler Verantwortung - räumt z.B. die Stadt den Schnee?), dann könnte durch ein Setzen des Straßenkörpers die Kommune sanierungspflichtig sein. War dies schon vor dem Hausbau so, dann ist die Eigentümergemeinschaft / der Vermieter für bauliche Maßnahmen zuständig. Das könnte man mit einer weiteren Überschwallrinne lösen oder auch ganz einfach mit eine Klappbarriere (Produkte - Blobel Umwelttechnik GmbH) oder noch einfacher mit einem Dammbalkensystem (Prefa Mobiler Hochwasserschutz Dammbalken System vormontiert).

Ich würde den VM auf eine solche Absicherung ansprechen bzw. schriftlich hinweisen, denn wissentlich eine Überflutung der Tiefgarage zu tolerieren könnte m.E. sogar den Versicherungsschutz des VM erlöschen lassen.

Vermieter Kontaktieren

und nichts anderes

Die Säcke liegen lassen

Was war zuerst da, die Str. so wie sie ist, oder die Zufahrt?

Der Zuletzt hat Fehler gemacht, muss ausreichend gr. Querschnitt Regenablauf zum Kanal anbringen.

Wer ist der Hausmeister, der Verantwortliche. Der sollte die Sandsäcke hinlegen? Aber das ist keine Dauerlösung.