Als Mieter für den Hausmeister aufkommen?

11 Antworten

Lass dir vom Vermieter die Nachweise über die Tätigkeiten des Hausmeisters vorlegen.

Es ist ein Irrglaube das ein Hausmeister von Mietern "in Anspruch genommen" werden kann.

Der hat viele Aufgaben die am als Mieter gar nicht bemerkt.

Als Mieter für den Hausmeister aufkommen?

Ja: Kosten für einem Hauswart sind n. § 2 Nr. 14 BetrKV umlagefähige Betriebskostenart, selbst wenn ein Mieter diese Aufgaben gegen Entgelt wahrnimmt.

Hierzu gehören "die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft."

Und: "Soweit entsprechende Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden".

Auch wenn ich diesen Hausmeister nicht in Anspruch nehme, weil ich mir immer alles selber machen, muss ich in den dennoch bezahlen?

Ja. Du zahlst ja auch anteilig Biotonne, Kabelgebühr, Gartenpflege oder Allgemeinstrom (Treppenhauslicht) unabhängig deiner tatsächlichen Inanspruchnahme.

Ich hatte bisher für nichts unterschrieben, obwohl ich ja schon seit sieben Jahren wohne.

Das war auch nicht zustimmungspflichtig. Soweit Betriebskosten "nach gesetzlicher Bestimmung" vereinbart sind, kann der VM jederzeit dort aufgeführte Bietriebskostenarten neu einführen und Kosten anteilig umlegen.

G imager761

schleudermaxe  16.06.2019, 11:25

... kleine Anmerkung, für 12 Wohneinheiten ist ein Hausmeister unwirtschaftlich, und somit muss ein Mieter solche Kosten nicht wuppen, so AG und LG.

Ergo musste der HM gekündigt werden, denn welcher Vermieter bezahlt den schon von der Miete.

imager761  16.06.2019, 16:32
@schleudermaxe

Ja, dein Fiasko vor den Gerichten haben wir schon verstanden. Nur ist das kein Präzendenzfall, vlt. gehen es andere VM nur cleverer an?

Wie ein Rentenerehepaar, das drei Wohnungen in ihrem 4FH vermietet, es irgendwann aber nicht mehr schafft, das Treppenhaus zu reinigen, Schnee zu schippen und den Rasen zu mähen.
Es setzt sich daher mal mit seinen Mietern zusammen, was zu tun ist. Ein Paar erklärt sich bereit, das zu übernehmen, zwei andere M, vollzeit berufstätig bzw. junge Alleinerziehende sind gern bereit, 30 EUR im Monat für ein gepflegtes Zuhause zu bezahlen, um von dieser lästigen Pflicht befreit zu werden, für die externe Dienstleister erheblich mehr verlangen würden.

Die Rentner sind sehr erfreut und sichern ihrem neuen "Hausmeisterpaar" Verzicht auf Mieterhöhung für 5 Jahre zu und gewähren beiden dauerhaft Mietnachlass von 120 EUR/Monat als Aufwendungsersatz, es wird allseits eine Erklärung unterschrieben und alle Beteiligten sind hochzufrieden, ein Lösung getroffen zu haben, die jedem nutzt :-).

Mnachmal hilft reden statt regeln, vlt. lernst du ja dazu?

schleudermaxe  16.06.2019, 17:20
@imager761

... nun mal nicht so kühn!

Hier geht es laut Frage um die Kostenstelle Hausmeister, nicht um Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege.

Solche Kosten gehören auch bei Dir bestimmt nicht in die für Heizkosten oder Versicherungen oder Hausmeister. Du kennst doch die Spielregeln, also bitte!?

imager761  17.06.2019, 06:14
@schleudermaxe
Hier geht es laut Frage um die Kostenstelle Hausmeister, nicht um Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege.

Ja was denn sonst? Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder Verwaltungstätigkeit wäre überhaupt nicht umlegbar. Wenn du eine Vollzeitstelle plus Sozialabgaben und Versicherung abgerechnet hast und zusätzlich noch Umlagen für Winterdienst, Gartenpflege und Reinigung, ist die Ablehnung der Gerichte als unwirtschaftlich nachvollziehbar, 1.800 EUR p. a. fürs Mülltonnen raustellen abzurechnen :-O

schleudermaxe  17.06.2019, 06:33
@imager761

... nun werde nicht kindisch!

Wo was hingehört, ist mir bekannt, habe ich doch nur einen kleinen Bestand von rd. 1.000 Hütten!

In dem Verfahren ging es um den reinen Hausmeister, und der ist unwirtschaftlich, weil eben nichts für den Mieter dabei ist.

Beispiel: Im Treppenaus eine Glühbirne tauschen ist ja auch Reparatur, und den Defekt an den Vermieter melden, ist Verwaltungsaufwand.

Der Hausmeister muss immer bezahlt werden, auch wenn man selber Hand anlegt. Lass dir mal alle Hausmeister-kosten vom Vermieter aufschlüsseln, da wirst du sehen was alles dazu gehört.

schleudermaxe  16.06.2019, 06:17

... nö, muss er nicht. Bei so einer kleinen Einheit dürfte er unwirtschaftlich sein.

Auch ich habe vor AG und LG hochkannt verloren, meine lieben Mieter müssen den nicht bezahlen.

Wenn ein Hausmeister tätig ist, dürfen dessen Kosten umgelegt werden. Aber nur für typische Hausmeistertätigkeiten. Dazu gehören keine Reparaturen und auch keine Verwaltungstätigkeiten.

Mieter dürfen Einsicht in alle diesbezüglichen Belege nehmen (Arbeitsvertrag, Tätigkeitsnachweise usw.).

Ja das ist richtig, ein Hausmeister muss man immer mit bezahlen.

In meiner Umlagenabrechnung stehen auch 310 € jährlich, das richtet sich danach wie viele Parteien im Haus wohnen.

Der Hausmeister selbst bekommt bei das Geld vom Vermieter.

Bei der Umlagenabrechnung, die ich einmal im Jahr bekomme sind immer Hausmeisterkosten dabei.

Auch wenn man ihn nicht in Anspruch nimmt, ein Hausmeister ist dafür da, sich ums Haus zu kümmern wenn Reparaturen anfallen, den Hof und die Straße sauber zu halten.

petebe  15.06.2019, 22:34

Jein, ganz so wie Du es schreibst ist es nicht richtig! Richtig ist, sofern im Mietvertrag so vereinbart, dass die Umlagen für Betriebskosten des Hausmeisters, umgelegt werden dürfen. Dies sind in der Regel Dinge, die Du sonst als Mieter machen müßtest, wie Kehrwoche, Rasenpflege usw. Reparaturen allerdings sind keine Betriebskosten. Diese muß der Vermieter übernehmen. Die Kosten für Betriebskosten sind, sofern der Hausmeister auch Reparaturen am Gebäude macht, zu trennen. Nur diese sind vom Mieter zu übernehmen. Macht der Hausmeister auch noch Reparaturen in der Wohnung eines Mieters, muß dieser diese Kosten übernehmen, sofern es sich hierbei wiederum um Reparaturen handelt, die nicht der Vermieter übernehmen muß.

schleudermaxe  16.06.2019, 06:24

... nein, muss man eben nicht immer. Ich habe vor AG ud LG hochkannt verloren. Meine lieben Mieter müssen so kleine Beträge nicht bezahlen, sie sind unwirtschaftlich.

Zudem, der Hausmeister macht meist "Verwaltungsarbeit", das ist eine Angelegenheit des Vermieters und der zahlt somit alleine.

albatros  16.06.2019, 08:47
wenn Reparaturen anfallen,

Diese Kosten dürfen nicht umgelegt werden!

Wonnepoppen  16.06.2019, 12:35
@albatros

kommt auch wieder darauf an!

Kleinreperaturen können durchaus umgesetzt werden!

albatros  17.06.2019, 09:22
@Wonnepoppen

aber nicht als Leistung des Hausmeisters.

albatros  17.06.2019, 14:18
@Wonnepoppen

Nein! In die Berechnung der Hausmeisterkosten für die Umlage auf keinen Fall. Diese Tätigkeit ist herauszurechnen. Das schließt nicht aus, dass, wenn vereinbart, der Vermieter dem Mieter die Reparatur als Kleinreparatur (insofern wirksam vereinbart) in Rechnung stellen darf.

Wonnepoppen  16.06.2019, 09:26

Kommt darauf an!

Bei uns bekommt der Hausmeister sein Geld von der Hausverwaltung!

schleudermaxe  16.06.2019, 11:21
@Wonnepoppen

... und was hat eine Hausverwaltung mit dem Mieter am Hut? Ist sie wirklich sein Vertragspartner?

Wonnepoppen  16.06.2019, 11:59
@schleudermaxe

die Hausverwaltung schickt dem Vermieter die jährliche Abrechnung, daraus ersieht man, welche Nebenkosten auf den Mieter um zu legen sind u. dazu zählt der Hausmeister!

schleudermaxe  16.06.2019, 12:26
@Wonnepoppen

... also leistet sich der Vermieter einen Vertreter und somit muss der Vermieter eben belegen, ob und was auf die Mieter verteilt werden kann.

Ich habe jedenfalls hochkannt verloren, denn beide Gerichte bestätigen mir die Unwirtschaftlichkeit bei 12 Wohneinheiten!

Wonnepoppen  16.06.2019, 12:29
@schleudermaxe

Wie schon gesagt, bei 12 Wohneinheiten ist das ein Witz, keinen Hausmeister zu beschäftigen.

Wonnepoppen  16.06.2019, 12:32
@schleudermaxe

Der Hausmeister wird von der Hausverwaltung gestellt!

In meinem Mietvertrag wurde von vorn herein fest gelegt, welche Kosten auf den Mieter umlegbar sind!

Der Hausmeister gehörte von Anfang an dazu!

schleudermaxe  16.06.2019, 13:41
@Wonnepoppen

... wenn ich ehrlich bin, für Mieter benötige ich keinen, nur für mich, also muss ich auch fair bleiben.

Wonnepoppen  16.06.2019, 13:44
@schleudermaxe

Sorry, aber willst du mich vera......?

Mal brauchst du keinen, jetzt doch einen?

schleudermaxe  16.06.2019, 13:47
@Wonnepoppen

... hier geht es um Hausmeister, die Mieter bezahlen sollen, nucht um die, die der Vermieter für sich benötigt, für Reparaturen/Verwaltungsaufgaben und so. Nichts von Vera......., wirklich nicht!

Wonnepoppen  16.06.2019, 13:49
@schleudermaxe

Dann sollten sie sich mal schlau machen, welche Kosten umlegbar sind u. welche nicht?ENDE!

schleudermaxe  16.06.2019, 13:51
@Wonnepoppen

... alle, die wirtschaftlich sind, und bei Hausmeister gibt es keine, so eben die beiden Urteile.

Was bitte macht denn ein Hausmeister, damit seine Kosten verteilt werden dürfen. Ich kenne keine Tätigkeit, die in die Kostenstelle Hausmeister gehört!!!