Muss ich als Mieter das Fenster bezahlen?
Hallo zusammen!
Ich habe ein Problem: Von meiner Wohnung das Fenster geht nicht mehr zu, also es ist kaputt . Also habe ich den Vermieter angerufen und das gesagt.
Nach einem Tag kam der Hausmeister, um es sich anzusehen und sagte: Ich habe das Fenster zu schnell zugemacht und deswegen ist es kaputt gegangen.
Nach eine Woche rief mich der Vermieter an und sagte, ich muss das selber bezahlen und es würde 75€ kosten.
Ich habe das Fenster ganz normal zugemacht wie immer und habe es nicht mit Absicht kaputt gemacht.
Meine Frage ist: Muss ich wirklich die Kosten von 75€ bezahlen ?
16 Antworten
Die Kosten sind aus der Rechnung zu ersehen. Nur wenn deren Betrag unter dem in einer evtl. vereinbarten Kleinreparaturklausel als Höchstbetrag festgelegten Summe liegt, müsstest du zahlen. Lt. BGH ist die Höchstgrenze derzeit für eine Einzelreparatur 100 Euro. Wenn hier ein Betrag von 75 Euro vereinbart wäre und die Rep. kostet 75,01 Euro brauchst du nix zu zahlen.Aber was ist denn nun überhaupt konkret kaputt?
Schließeinrichtungen (Griffe/Beschläge) von Fenstern, die dem regelmäßigen Zugriff durch den Mieter und damit auch dem Verschleiß unterliegen, sind Sache des Mieters, wenn die denn beschädigt werden. Das steht in Ihrem Mietvertag! Lesen Sie einfach mal nach, was da alles so von Ihnen unterschrieben wurde und Sie erkennen die Grundlage auf der die Forderung des Vermieters sich bezieht!?! In der Regel könnte die Verpflichtung im Einzelfall auf besagte € 75 beschränkt sein und nicht generell mehr als 8 % der Jahreskaltmiete überschreiten. Lassen Sie sich die Rechnung des Handwerkers zeigen. Liegt die höher als der vereinbarte Grundbeteiligungsbetrag, dann zahlen Sie nichts!
Was genau ist denn am Fenster kaputt gegangen? Der Griff oder was?
Gibt es im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel.
Wenn ja, bitte mal den genauen Wortlaut posten.
Also ein Teil auf das Du keinen ständigen Zugriff hast.
Dann muß der VM das zahlen. Auch wenn es unter dem Betrag für Kleinreparaturen liegt.
Es sei denn Du hast den Schaden zu verschulden. Was im E-Fall zu beweisen wäre.
Verschleißerscheinung des Lagers in dem sich der Fenstergriff dreht, der dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist - Kleinreparatur -!?!
Blödsinn das ist Vermieter sache
...und da sind Sie völlig sicher!?!
Ein Schaden am Gebäude ist nur bei grober Fahrlässigkeit zu zahlen durch den Mieter
Ein falsch betätigter Fenstergriff hat mit einem Gebäudeschaden absolut nichts gemein!
Das Fenster gehört zum Gebäude. Somit hat der Vermieter die Kosten zu tragen...
das Fenster zu schnell zu gemacht
So ein Blödsinn. Was sind das denn für Schrottfenster..?
Das Kugellager ist da kauputt wie mir der Hausmeister dass erklärt hat!