Muss ich als Mieter das Fenster bezahlen?

16 Antworten

Die Kosten sind aus der Rechnung zu ersehen. Nur wenn deren Betrag unter dem in einer evtl. vereinbarten Kleinreparaturklausel als Höchstbetrag festgelegten Summe liegt, müsstest du zahlen. Lt. BGH ist die Höchstgrenze derzeit für eine Einzelreparatur 100 Euro. Wenn hier ein Betrag von 75 Euro vereinbart wäre und die Rep. kostet 75,01 Euro brauchst du nix zu zahlen.Aber was ist denn nun überhaupt konkret kaputt?

Schließeinrichtungen (Griffe/Beschläge) von Fenstern, die dem regelmäßigen Zugriff durch den Mieter und damit auch dem Verschleiß unterliegen, sind Sache des Mieters, wenn die denn beschädigt werden. Das steht in Ihrem Mietvertag! Lesen Sie einfach mal nach, was da alles so von Ihnen unterschrieben wurde und Sie erkennen die Grundlage auf der die Forderung des Vermieters sich bezieht!?! In der Regel könnte die Verpflichtung im Einzelfall auf besagte € 75 beschränkt sein und nicht generell mehr als 8 % der Jahreskaltmiete überschreiten. Lassen Sie sich die Rechnung des Handwerkers zeigen. Liegt die höher als der vereinbarte Grundbeteiligungsbetrag, dann zahlen Sie nichts!

Was genau ist denn am Fenster kaputt gegangen? Der Griff oder was?

Gibt es im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel.

Wenn ja, bitte mal den genauen Wortlaut posten.

Giant23 
Fragesteller
 10.04.2014, 11:40

Das Kugellager ist da kauputt wie mir der Hausmeister dass erklärt hat!

anitari  10.04.2014, 11:47
@Giant23

Also ein Teil auf das Du keinen ständigen Zugriff hast.

Dann muß der VM das zahlen. Auch wenn es unter dem Betrag für Kleinreparaturen liegt.

Es sei denn Du hast den Schaden zu verschulden. Was im E-Fall zu beweisen wäre.

schelm1  10.04.2014, 11:53
@anitari

Verschleißerscheinung des Lagers in dem sich der Fenstergriff dreht, der dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist - Kleinreparatur -!?!

albatros  11.04.2014, 00:49
@Giant23
Das Kugellager ist da kauputt 

Wo hat er denn das gefunden?

Blödsinn das ist Vermieter sache

schelm1  10.04.2014, 11:43

...und da sind Sie völlig sicher!?!

DahleRieger  10.04.2014, 11:45
@schelm1

Ein Schaden am Gebäude ist nur bei grober Fahrlässigkeit zu zahlen durch den Mieter

schelm1  10.04.2014, 11:48
@DahleRieger

Ein falsch betätigter Fenstergriff hat mit einem Gebäudeschaden absolut nichts gemein!

Das Fenster gehört zum Gebäude. Somit hat der Vermieter die Kosten zu tragen...

das Fenster zu schnell zu gemacht

So ein Blödsinn. Was sind das denn für Schrottfenster..?