Wer ist Eigentümer vom Kühlschrank in der WG?
Moin zusammen.
Ich wohne momentan in einer 3er WG, für diese habe ich, als ich eingezogen bin, einen neuen Kühlschrank gekauft. Damit die anderen zwei Mitbewohner diesen mitnutzen dürfen/können, haben sie mir natürlich 1/3 des Preises gezahlt. Jetzt ziehe ich wieder aus und will den/meinen Kühlschrank unter Rückzahlung des 1/3 des Preises mit in meine neue Wohnung nehmen. Das Problem: einer der Mitbewohner stellt sich quer und meint, ich hätte nicht das Recht dazu.
Was meint ihr dazu? Ist ja eine Sache die irgendwo im BGB geregelt sein sollte, wisst ihr da mehr? Bin ich als Käufer noch der Eigentümer, was für Rechte habe ich in diesem Fall? Auch Antworten neben juristischem Fachwissen sind gerne gesehen :)
Danke vorab!
7 Antworten
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Jedem vom euch gehört ein Drittel.
Wenn jemand sein Drittel nicht verkaufen möchte, dann ist das erstmal sein gutes Recht.
Wenn der Kühlschrank in der WG bleiben soll, dann müssen aber wiederrum die beiden anderen dir dein Drittel abkaufen, genau so, wie du sie auch auszahlen würdest....
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Nein, die anderen beiden haben ja zu gleichen Teilen Anteile am Kühlschrank. Im Endeffekt ist das das gleiche Prinzip wie bei einem Unternehmen. Der Gründer hat ja auch nicht mehr Rechte, nur, weil er der Gründer ist, solange er nur 33,3333% Anteile hält....
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lass dich halt auszahlen und kauf die nen neuen .... es gibt schon für 200 Euro nen großen (bei real z.B.)
ist sowieso besser den sich schicken zu lassen als im umzugsauto rumschleppen
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Aus meiner Sicht hast du zwei Drittel deines Kühlschranks verkauft. Somit bist du auf das Einverständnis der Miteigentümer zum Rückkauf angewiesen. Viel einfacher ist, du verkaufst dein Drittel an die WG und kaufst in der neuen Wohnung einen neuen.
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Ohne Juristisches wissen, aber mit Jahrelanger WG Erfahrung, würde ich sagen die zwei wohnen bleibenden müssten dir deinen Teil, 1/3, abkaufen. Nach berücksichtigung des momentanen Zustandes.
Wenn dir 2/3 noch gehört dann nimm ihn mit und leg das Geld für das 1/3 in die WG Kasse :)
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Ihr seid alle 3 zu gleichen Teilen Eigentümer. Du kannst ihn nicht einfach mitnehmen und deinen Mitbewohner zwingen einen Preis anzunehmen. Wenn er nicht wieder verkaufen will, darf er das. Müsst ihr euch einigen.
Okay, soweit verständlich. Du meinst also, dass ich nicht mehr Rechte habe, nur weil ich derjenige war, der diesen angeschafft hat?