Gemeinsame Küchenmitbenutzung in WG?
Der jeweilige Einzelmietvertrag der WG -Bewohner umfasst die Küchenmitbenutzung.
Darf man verdorbene Lebensmittel des WG- Mitbewohner entsorgen?
Jedem Mitbewohner sind gemäß gemeinsamer Absprache bestimmte Schubladen und Schränke in der Küche zugeordnet, die nicht verschlossen sind.
Auch im gemeinsam genutzten Kühlschrank ist jedem Bewohner ein Fach zugeordnet.
Einer der Bewohner lässt allerdings in seinen zugeordneten Schränken Lebensmittel verderben. Regelmäßig befinden sich verschimmelte, übelriechende und auch nässende vergammelte Lebensmittel in den zugeordneten Fächern des Mitbewohners. Auch das Gefrierfach müsste dringend mal abgetaut werden.
Zahlreihe Gespräche mit dem Mitbewohner betreffend dieser Zustände sind allesamt fruchtlos verlaufen. Eine Mitwirkung zur Beseitigung dieser Zustände ist von Diesem nicht zu erwarten.
Da hier ein schädlicher Übergriff an den Lebensmitteln der anderen WG- Bewohner droht durch direkt benachbarte Schubladen und Fächern würden wir gerne wissen, ob wir verdorbene Lebensmittel des Mitbewohners verwerfen dürfen?
2 Antworten
Ich würde diese entsorgen, genau wegen der genannten Gründe ( Hygiene, Gesundheit ), im besonderen , da es den Gemeinschaftsraum betrifft. Allerdings auch jedes mal direkt davor fotografieren.
Wer ist denn der Hauptmieter? Dieser könnte ihm ja auch mal direkt das Messer auf die Brust setzen. Zumindest , wenn er sich auch nicht darüber beschweren sollte , wenn nachweisbar ( Fotodokumentation ) verdorbene Lebensmittel entsorgt wurden.
Entzieht ihm die Kühlschranknutzung sofort! Möge er in seinem Zimmer eine Kühlbox für 40€ betreiben. Der Bursche ändert sich eh nicht.