Wer ist der älteste Rechtvorgänger Deutschlands?
Anmerkung: Reichsbürger können sich ihre schwachsinnige Meinung zu dieser Frage sparen.
Rechtsvorgänger aka. Vorgängerstaat
3 Antworten
Nun, das Deutsche Reich von 1871 ist es jedenfalls nicht:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“
Und das Deutsche Reich von 1871 war eine Neugründung aus den beteiligten Einzelstaaten heraus, hat also in dieser Beziehung keinen "Rechtsvorgänger".
Das Reich Karl des Großen (also nur theoretisch gesehen).
Von Deutschland und Frankreich.
- Römisches Reich
- Weströmisches Reich
- Fränkisches Reich
- Ostfrankenreich
- Heiliges Römisches Reich
- Rheinbund
- Norddeutscher Bund
- Deutsches Reich
- BRD/DDR
Ich hoffe ich habe nichts vergessen, inwieweit alle Rechtsvorgänger waren, ist schwer zu sagen.
Ich hoffe ich habe nichts vergessen, inwieweit alle Rechtsvorgänger waren, ist schwer zu sagen
Äh, eher nicht. Denn eine Rechtsnachfolge müsste sich auf ein "Recht" beziehen, dass mit Ausnahme von Nr. 7, 8 und 9 nicht in einer mit heutigen Rechtsnormen vergleichbaren Form vorhanden war. Und zum Thema "wer ist Rechtsnachfolger von 8." hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits geäußert.
Du hast den Deutschen Bund und um ganz pingelig zu sein auch das Paulskirchenreich und die Erfurter Union vergessen