Wer ist da schuld?


22.04.2023, 18:55

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5 Antworten

Ich gehe mal von einer Einsatzfahrt mit eingeschaltetem Sondersignal aus.

Das kann man so nicht beantworten. Der Pkw-Fahrer muss einerseits achtsam sein und dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen, also Vorfahrt gewähren. Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs muss aber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht an einer Kreuzung die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, damit andere Verkehrsteilnehmer ausreichend Zeit haben, das Einsatzfahrzeug zu erkennen. Einfach mit unverminderter Geschwindigkeit durchfahren darf er nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

verreisterNutzer  22.04.2023, 18:56

Die ist in das 3. Feuerwehrauto gekracht

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Das lässt sich so unmöglich beantworten, da viele verschiedene Faktoren des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind. Am Ende, wird die Staatsanwaktschaft und das Gericht daher die Schuldfrage klären müssen und dazu höchstwahrscheinlich auch ein Gutachten eines Unfallgutachters in Auftrag geben.

Rechtlich maßgeblich sind bei Einsatzfahrten die §35 und §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO):

Nach §35 Absatz 1 StVO, ist die Feuerwehr von den Vorschriften dieser Verordnung, also von den Vorschriften der StVO befreit, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Die Sonderrechte sind jedoch kein "Freifahrtschein" zum rücksichtslosen Fahren. §35 Absatz 8 StVO schränkt sie insoweit ein, dass die Sonderrechte "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ausgeübt werden dürfen. Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass das Überqueren von Ampelkreuzungen mit mehr als 30 km/h nicht mehr mit der gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vereinbaren ist und daher im Schadensfall der Führer des Einsatzfahrzeuges (meistens) die Schuld daran trägt. Es existiert jedoch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu und letztlich gibt es viele Faktoren des Einzelfalles, die bei der Klärung der Schuldfrage zu berücksichtigen sind.

§38 StVO besagt: "blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: alle übrigen Verkehrsteilnehmer, haben sofort freie Bahn zu schaffen". Damit diese sogenannte Wegerecht besteht, müssen blaues Blinklicht und das Folgetonhorn rechtzeitig eingeschaltet gewesen sein. Was "rechtzeitig" ist, das ist wiederum auch von den Faktoren des jeweiligen Einzelfalles abhängig, wie unter anderem von der jeweiligen Verkehrssituation-/ dem Verkehrsaufkommen. In jedem Fall muss es so rechtzeitig eingeschaltet sein, dass die Verkehrsteilnehmer ausreichend Zeit dazu haben sich zu orientieren, aus welcher Richtung sich das Einsatzfahrzeug ihnen annähert und dann entsprechend darauf reagieren zu können. Nach einem obergerichtlichen Urteil, bedeutet "rechtzeitiges Einschalten" in der Regel jedoch mindestens zehn Sekunden vor der Einfahrt in einen Kreuzungsbereich bei Rotlicht was wiederum bedeutet, dass zumindest in innerstädtischen Bereichen das Folgetonhorn eigentlich dauerhaft eingeschaltet sein muss.

Letztendlich, ist ja aber auch nicht jede Kreuzung gleich. Es gibt Kreuzungen, da sind sich mit eingeschaltetem Sondersignal annähernde Einsatzfahrzeuge bereits 50 Meter vor dem Kreuzungsbereich gut sichtbar und es gibt Kreuzungen, da sind Einsatzfahrzeuge durch die Bebauung wirklich erst dann sichtbar, wenn sie bereits vorne an der Haltelinie sind. Dementsprechend existieren so viele Faktoren, das in jedem Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden muss.

Mfg

Der ist nicht frontal sondern seitlich eingeschlagen.

Es ist eine Teilschuld, wobei die größere Schuld das Feuerwehrauto trägt. Auch mit Sondersignalen und Wegerechten ist mit ethöhter Vorsicht zu fahren und der Verkehr stets zu beobachten.

Aus dem Internet, vom Schreibtischstuhl (Couch, Bett, what ever) aus, nur mit ein paar Bildern KANN man kein Urteil fällen! Die Beantwortung der Schuldfrage ist hier und bei allen anderen vergleichbaren Fällen immer Aufgabe der Ermittlungsbehörden!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr

Ich sehe an der Straße aus welchem das Feuerwehrfahrzeug kam ein Vorfahrt Gewähren Schild. War die Feuerwehr mit Sondersignal im Einsatz?