Wer haftet dafür wenn die Handgepäckskontrolle am Flughafen meine Brieftasche verloren hat?

3 Antworten

Das Thema ist nicht so einfach zu beantworten - und am Ende primär ein Nachweisproblem:

Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist eine hoheitliche Angelegenheit, auch wenn private Firmen damit beliehen wurden. Damit bleibt der Staat in der Haftung für eventuelle Fehler.

Aber: Es kommt ganz maßgeblich darauf an, ob Du den Verlust nachweisen kannst und wann Du den reklamierst. Passiert das direkt nach der Kontrolle, bestünde die Verpflichtung, sowohl das Gerät zu checken als auch anwesendes Personal und die in Frage kommenden anderen Reisenden aus der Warteschlange zu durchsuchen, die Brieftasche kann sich ja nicht in Luft auflösen. Wird das verweigert, läge ein Haftungsfall vor, bei dem Du nur noch den Schaden belegen müsstest, bleibt das erfolglos, hast Du am Ende Pech gehabt, da bliebe allenfalls die eigene Hausratversicherung.

slimshadyback 
Fragesteller
 28.09.2023, 11:36

Es ist doch dort alles Videoüberwacht und von jeder Person dort die Identität bekannt. Das müsste ja für die Polizei das einfachste auf der Welt sein, hier den Täter zu identifizieren.

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HugoHustensaft  28.09.2023, 13:09
@slimshadyback

Nicht ganz, denn das gilt natürlich nur, wenn der Täter aus dem Kreis des Personals kommt - handelt es sich aber um einen anderen Reisenden, sieht man das zwar vielleicht auf dem Bild, die Identität ist aber nicht bekannt.

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slimshadyback 
Fragesteller
 28.09.2023, 14:27
@HugoHustensaft

Auch jeder Passagier muss bei der Kontrolle seinen Boarding Pass scannen auf dem sein Name draufsteht...

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Niemand. Du hast einen Haftungsausschluss akzeptiert.

Nur wenn es nachweislich Diebstahl war, kannst du etwas machen. Flughäfen haben zwar viele Kameras und die Identität aller Personen im Sicherheitsbereich sollte eigentlich bekannt sein, aber keine Ahnung, ob sich in diesem Fall jemand die Mühe machen würde, das Videomaterial zu durchsuchen.

HugoHustensaft  28.09.2023, 06:45

Steht wo? Und bei staatlichem Handeln gibt es keinen Haftungsausschluss (und die Sicherheitskontrolle bleibt ein hoheitlicher Akt, selbst wenn eine Firma damit beauftragt ist), aber selbst wenn das privat wäre, wären solche AGB unwirksam.

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Das wird schwierig. Kläre.das über eine Kanzlei und lass via Polizei die Safetycam sichern.

Ansonsten gilt natürlich: Das Gepäck immer im Blick behalten, sich nicht ablenken lassen und mit allen Sinnen dabei sein.

Gute Reise ;-)