Wenn man in Hamburg lebt und in Köln das Fahrrad gestohlen wurde, man aber wieder in Hamburg ist?

3 Antworten

Im Regelfall (Ausnahmen hier nicht erkennbar) erfolgt die Bearbeitung tatortbezogen. Das macht auch absolut Sinn: Wie soll die Hamburger Polizei effektiv in Köln ermitteln? Die müssten ja doch wieder mit jedem Schritt vor Ort die Kölner Kollegen beauftragen.

Grundsätzlich ist immer die Behörde zuständig, in der die Tat sich ereignet. So auch in diesem Fall.

Ausnahmen sind:

  1. Der Täter ist noch nicht volljährig. Dann gilt das Wohnortprinzip des Täters. Hat also ein 16-jähriger als München Dein Fahrrad in Köln geklaut, wird das Verfahren in München bearbeitet.
  2. Die Tat stellt einen herausragenden Tatbestand dar. Dann erfolgt die Sachbearbeitung in der Regel in einer Großbehörde. Wurde also z.B. in Aachen jemand erschossen, bearbeitet den Fall trotzdem die Polizei Köln.