Gestohlenes Fahrrad wiedergefunden?

11 Antworten

Wie kann es denn dein Schloß sein?? Dann kannst du das Fahrrad doch einfach wieder in Besitz nehmen.

Ohne Polizei würde ich da gar nichts tun. Falls du dich irrst, bist du der Dieb!

Die Polizei würde das Fahrrad sicherstellen und deinen Eigentumsnachweis (Rechnung o.ä) prüfen. Dann bekommst du das Fahrrad wieder ausgehändigt.

Beim Kauf eines Schlosses wird immer noch ein Ersatzschlüssel mitgekauft. Wenn es akso wirklich noch dein Schloss war, nimmst du dein Fahrrad mit und klebst an die Laterne etc. (Wo es angekettet war) einen Zettel mit einer freundlichen Nachricht und deiner Telefonnummer. An Telefon könnt ihr das dann klären und du ihm vielleicht helfen, wenn du meinst.

LG und bleib gesund

Zettel anheften mit deiner Telefonnummer

und sagen dass er dich kontaktieren soll wegen dem Bike

Dein Fahrrad wurde geklaut. Es ist egal, wie viel Geld die Person hat. Es hat dich beklaut. Und selbst wenn es Geldnot ist: Im Knast geht es ihm besser, wenn er wirklich keine Asche hat.

Du musst der Polizei Bescheid sagen. Wenn du dir dein Fahrrad nämlich einfach so zurück nimmst, giltst du witziger weise als Dieb.

Bergfex49  29.06.2020, 02:20

Polizei Bescheid sagen ist ok, den Dieb wird man wohl eh nicht finden; aber mitnehmen kann er es, denn an gestohlenen Sachen kann durch Dritte (und den Dieb sowieso nicht) kein Eigentum erworben werden;

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furbo  29.06.2020, 06:06

Da es bei dem Fahrrad nicht um eine fremde Sache handelt, wird der TB des 242 StGB nicht erfüllt. Übrigens würde der 229 BGB die Wegnahme erlauben.

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Maarduck  29.06.2020, 10:31
@furbo

Wenn der neue Besitzer aber behauptet, er habe das Fahrrad rechtmäßig erworben ... dann kommt er in Schwierigkeiten.

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furbo  29.06.2020, 10:44
@Maarduck

Wenn es sein Fahrrad ist, konnte der Käufer des geklauten Rades kein Eigentum am Rad erwerben. Rechtliche Probleme gäbe es kaum, es könnte praktische geben. Wenn es wirklich sein Rad wäre und er würde versuchen, es mitzunehmen; der jetzige Besitzer - im guten Glauben, dass es sein Rad wäre - sieht es und übt Notwehr aus. Jeder meint, er wäre im Recht. Zwar hätte der Eigentümer tatsächlich Recht, aber der Besitzer handelt in einem Erlaubnistatbestandsirrtum und verteidigt "sein Eigentum" (was aber Einfluss auf schuldhaftes, aber nicht auf rechtswidriges Handeln hat).

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