Wenn man in der Ausbildung zu Erzieherin ist bekommt man dann auch Urlaub? Wenn ja wie lang?

8 Antworten

Bei der Erzieherin handelt es sich um eine schulische Ausbildung, du hast somit Urlaub in den Ferien nehmen! Allerdings musst du während der Ausbildung auch Praktika absolvieren und die können eventuell auch mal in den Ferien sein.

knusperhase01  12.11.2013, 13:37

Mittlerweile gibt es aber auch schon in einigen Bundesländern die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin, bei der du auch von Anfang an eine Ausbildungsvergütung erhälst.

Hier erhälst du dann tariflich geregelten Urlaub, den du aber meistens nur in den Ferien nehmen kannst.

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lenaholzi 
Fragesteller
 12.11.2013, 13:53

Dankeschön.

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Im jeweiligen praktischen Ausbildungsjahr (Vorpraktikum und Anerkennungsjahr) [je nach Bundesland gibts ja unterschiedliche Regelungen über die Gestaltung und Länge der Ausbildung] gilt der normale Urlaubsanspruch.

Während der 2 Jahre Schulische Ausbildung gibts keinen Urlaub. Dafür hat man aber die üblichen Schulferien (außer natürlich wenn in diesen Schulferien Praktikas stattfinden).

Beispielsweise habe ich damals während der schulischen Ausbildung auch mal im Sommer 6wöchiges Praktikum. Diese Sommerferien arbeitete ich also, einen "Freizeitersatz" gab es dafür nicht.

Klar, wie in jeder Anderen Ausbildung auch.

§ 19 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich

  1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

  2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

  3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

Nach einen halben Jahr hast du Anspruch auf Urlaub in einer Ausbildung.

Denke auch das es schon 4-6 Wochen pro Jahr sein können.

Ein Urlaubsanspruch bestehtselbstverständlich. Genaueres regelt im jeweiligen Einzelfall der Ausbildungsvertrag.