Wenn man aufgrund Unzurechnungsfähigkeit im Maßregelvollzug war kann man sich trotzdem Führerschein bewerben?
Wenn man aufgrund erheblicher Straftaten und Unzurechnungsfähigkeit im Maßregelvollzug war nach § 63 StGB und danach wieder in Freiheit ist, kann man sich trotzdem einen Führerschein nach Klasse B bewerben?
1 Antwort
Bewerben kann man sich. Aber ob eine Fahrerlaubnis erteilt wird, ist eine andere Frage.
Sehr wahrscheinlich wird eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) des Antragstellers von der zuständigen Führerscheinstelle verlangt.
Wenn die zu Gunsten des Probanden ausfällt steht einer Führerscheinerteilung nichts im Weg.
Das ist mein Wissensstand, aber ohne Garantie. (Keine gesicherte Rechtsgrundlage)
Ich kann nur sagen, bevor man Geld für Fahrstunden ausgibt sollte man sich nach den Bedingungen im speziellen Fall beraten lassen.