Wenn ich von meiner Rolex die Kratzer bei einem dritten habe entfernen lassen, muss/sollte ich das beim Verkauf angeben?

4 Antworten

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Gesetzlich geregelt ist das nicht. Du darfst nur keine Mängel verschweigen. Sofern die Uhr gebraucht ist, gilt grundsätzlich der Verkauf von Privat unter explizit erklärtem Gewährleistungsausschluss. Sofern geht die Uhr auf Risiko des Käufers über. Man sollte aber Gebrauchsspuren dennoch genau beschreiben.

Bei Rolex und anderen Uhren geht es um die Kanten am Gehäuse, Facetten und Flächen. Sind diese aufpoliert, sind oft Kanten rund geworden. Das gilt in Vintage-Kreisen als Kritikpunkt.


Supersilver654 
Fragesteller
 05.10.2022, 15:09

Alles klar vielen Dank

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Eine beschädigte oder bearbeitete Uhr ohne was zu sagen zu verkaufen, ist nicht die feine Art.

Wenn der Käufer getäuscht wurde, kann er de Kaufvertrag rückgängig machen.....so einfach ist das.


Supersilver654 
Fragesteller
 04.10.2022, 19:19

Alles klar vielen Dank

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Unbedingt angeben , selbst wenn sie bei Rolex in Revision war .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

iq1000  25.01.2023, 12:42

...auch wenn sie.... ;-) Tragisch, aber die Revision senkt oft den Preis.

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Ja, solltest Du lieber machen. Ehrlichkeit zahlt sich meistens aus.


Supersilver654 
Fragesteller
 04.10.2022, 19:14

Mach ich auch, würde mich nur interessieren wie das gesetzlich geregelt ist. Ob das Pflicht ist

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