Wenn ich von einer Zeitarbeit freigestellt bin, geht das vom Urlaub ab?

4 Antworten

Urlaub kann dir nur abgezogen werden wenn du auch einen Urlaubsantrag unterschreibst, für einsatzfreie Zeiten angeordnet werden kann er nicht. Stunden werden Sie dir abziehen, aber in jedem Fall musst du deine vereinbarten Stunden ausgezahlt bekommen, vermutlich 151,67 monatlich. Das gilt solange der Vertrag gilt, auch wenn du den ganzen Monat zu Hause sitzt.

Dass Urlaub nur von der Einsatzfirma gegeben werden kann ist schlichtweg falsch. Für den Urlaub ist dein Arbeitgeber zuständig und einmal gewährter Urlaub kann auch nicht mehr einseitig gestrichen werden. Erst recht nicht von der Einsatzfirma.

johnnymcmuff  11.12.2016, 02:45

Stunden werden Sie dir abziehen

Auch nicht zulässig da nach §622 sich der arbeitgeber im Annahmeverzug befindet und es geht zu Lasten des Arbeitgebers.

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Das kann dir die Zeitarbeitsfirma nicht vom Urlaub abziehen . Urlaub bekommst du nur von der Firma bei der du im Einsatz bist . Wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für dich hat , gibts auch kein Geld . Oder ?

MarcoAH 
Fragesteller
 09.12.2016, 23:03

Doch. Geld gibt es schon, aber weniger. Ich werde, wenn ich freigestellt bin, genauso wie wenn ich Urlaub habe, für 35 Stunden bezahlt. Aber keine Überstunden werden ausgezahlt und bei vielen Firmen noch nicht einmal in der freien Zeit, das Verpflegungsgeld.

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IngoBa  10.12.2016, 10:31

Komplett falsch. Er bekommt immer sein Geld, und Minusstunden gehören nur der Zeitfirma.

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Die Zeitfirma darf Dir, wenn sie keinen Einsatz für Dich hat, keine Urlaubstage oder Plus-/Überstunden stehlen - das ist illegal ! Durch den Nichteinsatz hast Du KEINE Minusstunden ! Du bist NICHT verpflichtet, die Stunden des Nichteinsatzes durch Nacharbeit oder dem Opfern von Deinen Urlaubstagen, Plus-/Überstunden auszugleichen ! Unterschreibe KEINE Urlaubsscheine für die Zeit des Nichteinsatzes. Wenn die Firma Dich deshalb kündigen will, zeigst Du sie beim Zoll an, oder fragst zunächst einmal z.B. Verdi um Rat.


Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/


Auch an Verdi kannst Du Dich deswegen für eine Rechtsberatung wenden.
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland
https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

Tarifregelungen, die Verrechnung von Arbeitsstunden zulassen, sind unzulässig. Des Weiteren wies das LAG darauf hin, dass auch bestehende tarifliche Regelungen, die einen Abbau von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher vorsehen, unzulässig sind. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14

Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit. Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?" Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM



















Bei Freistellung müssen sie Dich bezahlen, zumindest den Grundlohn.

Die dürfen weder Urlaub abziehen noch an das Zeitkonto gehen.