Hallo, folgender Sachverhalt. Ich bin seit einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Im letzten Jahr hatte ich nur eine Woche Urlaub und in diesem Jahr auch. Demzufolge habe ich noch meinen Resturlaub von 20 Tagen und den von diesem Jahr. Zusätzlich habe ich noch ca. 100 Überstunden auf dem Gleitzeitkonto. Jetzt wollte ich mal wieder eine Woche Urlaub nehmen der wie fast immer nicht genehmigt worden ist. Die Firma an die ich ausgeliehen worden bin, ist mit dem Urlaub einverstanden. Da sie ja für alle Mitarbeiter den Urlaub planen müssen haben sie mich anfang des Jahres gefragt wann ich denn Urlaub machen möchte. Also haben wir den Urlaub für das Jahr geplant. Nun meint die Zeitarbeit, jetzt Urlaub zu nehmen bei der Wirtschafftlichen Lage, ist nicht gut. Denn wenn in 3 - 4 Wochen es bei meinem jetzigen Betrieb nicht weiter geht, brauche ich meinen Urlaub noch. Er will also meinen Urlaub damit verwenen die Flaute auszugleichen. Meines Wissens ist das aber nicht zulässig. Dazu kommt das ich seit über einem Jahr nur 2 Wochen Urlaub hatte und so langsam bin ich auch ausgebrannt und könnte wirklich mal Urlaub gebrauchen. Er sagt ich solle evt. im Mai oder Juni ne Woche nehmen. Ich habe Ihm gleich gesagt das das nicht geht da zu der Zeit Mitarbeiter im Urlaub sind die in Der Firma arbeiten an die ich ausgeliehen bin. Wer kann mir helfen? Ist das Rechtens?

NEIN!!! Das ist nicht rechtens. Ist es eine eingetragene Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft bzw. besitzen die eine Urkunde? Wenn nicht, dann gehe vors Arbeitsgericht damit und suche Dir eine halbwegs vernünftige ZA-Firma. Es sind eindeutig zuviele schwarze Schafe auf dem Markt. Es gibt auch einigermassen Gute darunter. Natürlich gibt es oftmals Urlaubssperren, wenn die Aufträge beispielsweise Urlaubsvertretungen oder Schwangerschaftsvertretungen sind. Aber wenn der Kunde es in ORdnung findet, haben die Dir auch Deinen Dir rechtlich zustehenden Urlaub zu geben - nix mit Weltwirtschaftskrise - lachhaft. Das mit dem Gleitzeitkonto verstehe ich nicht. Bei meiner damaligen bekam ich jede Überstunde ausgezahlt - generell - bekam sogar Zuschläge von 25 % ab der neunten Stunde. Anscheinend hat sich einiges zum Nachteil verändert in puncto ZA-Firmen. Ich war von 1993 - 2001 bei einer gewesen und wenn wir keinen Einsatz hatten und nicht in der Filiale selbst eingesetzt werden konnten, bekamen wir den Ausfall normal bezahlt ohne Urlaubseinbussen

dies ist nicht rechtmäßig von deinem arbeitgeber. wenn du es nicht schriftlich hast mit deinem urlaub vom vorjahr, kann es sogar sein das dieser am 31.03.09 verfallen ist und du somit keinen anspruch mehr darauf hast.
sage deinen arbeitgeber, daß der urlaub bei der firma nur zu den, von dir genannten zeiten geht und es mit dem kunden genauso abgesprochen ist
Panikgirl am 24. April 2009 12:17 Bei ZA-Firmen verfällt der Urlaub nicht - das ist anders geregelt. Ich hatte auch bei Übernahme in einem Zeitvertrag zwischendurch noch 23 Resturlaubstage, die ich dann mit dem letzten Gehalt dieser Fa. zusammen ausbezahlt bekam. Da hat sich natürlich der Fiskus am meisten gefreut.
Das ist nicht richtig. Urlaub muss generell bis 31.3. genommen sein (ob Zeitarbeit oder nicht spielt keine Rolle), sonst verfällt er.
dir dir stehen pro monat 2 tage zu, das heißt dieses jahr hast du bei der zeitarbeitsfirma 8 tage bereits "gesammelt" und über diese darfst du auch verfügen. den rest musst dir erst "erarbeiten". da du aber überstunden hast versteh ich enet warum sie dir diese nicht genehmigen (also den urlaub). einfch noch mal beim chef nachfragen udn zur nor entweder zur nächsten instanz (falls es ne kette ist) oder ne rechtsberatung in anspruch nehmen

Ich weiß nicht wie die rechtliche Lage ist, aber maßgeblich ist doch der Wunsch des Auftaggebers, also des Kunden Deiner Zeitarbeitsfirma. Wenn denen der Urlaub im Mai nicht passt weil sie Dich dann brauchen, kann sich der Dienstleister doch nicht darüber hinwegsetzen. Bist Du da zwischen die Interssen-Fronten geraten ?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Deien Firma sich im Recht befindet.
Oh und pass wg. dem Resturlaub auf, wie oben schon erwähnt, muß der bis 31.03. genommen worden sein, sonst kann er verfallen.
Hier noch ein Link:
http://www.focus.de/karriere/perspektiven/zeitarbeit/tid-6555/arbeitsrechtaid63093.html

Ja, denn du bist Vertraglich an deine Leihfirma gebunden. Frage aber mal nach, was der grund für die absagen ist.
Lg Bigi

Was steht in Bezug auf Urlaub denn in deinem Arbeitsvertrag?
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen dir mindestens 24 Werktage als Urlaub zu.
Und:Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.

Hallo.
Nein rechtens ist das net denn der Urlaub steht dir zu. Dich Arbeiten zu lassen wo in deiner Firma nix los ist is unsinnig.
Aber du bist schon 1 Jahr da ? Hast du einen Arbeitsvertarg länger als 1 Jahr ? Wenn ja nimm Urlaub sag denen das und fertig.
Wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft, Vorsicht, dann wollen die testen wie weit sie mit dir gehen können.
Zeitarbeit is eh nur sklavenarbeit- drum nicht ausnutzen lassen
Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.Und es gibt auch keinerlei anzeichen das es demnächst mit der Leiharbeitsfirma zu Ende geht. Die Zeitarbeit beruft sich in Ihren Absagen immer darauf das es ja zu Ende gehen "könnte". Aber ich denke das das nichts mit meinem Urlaub zu tun hat. Und wie gesagt der Urlaub ist mit der Leihfirma abgesprochen und ich habe gerade mit dieser telefoniert. Zitat: ich kann nicht verstehen warum dein Urlaub abgelehnt wird. Im Mai und Juni wirst du von unserer Seite keinen Urlaub bekommen, da wir dich dann brauchen.
solche probleme kenn ich - und im zweifelsfall zahlen die dann deinen resturlaub vom letzten jahr aus und du hast außer abgaben nix davon Eigentlich hast du ein anrecht auf deinen urlaub, wenn du aber beweisen müsstest das der dir immer abgelehnt wurde stehst du bestimmt auch dumm da - allgemein ist es ja so das urlaub aus dem vorjahr bis max märz genommen werden kann und dann verfällt - es sei denn es gibt eine andere vereinbarung - gibt es die? gibt es schriftliche ablehnungen von urlaubsanträgen? oder ist das, wie in der branche üblich, alles mündlich gelaufen? Mal ganz davon ab das die Firma dich ja dazubringen will dein anrecht erst dann wahr zu nehmen wenn sie dich wegen auftragsmangel gekündigt haben - darauf läuft es nämlich aus: wenn deine entleihfirma dich nicht mehr braucht, meldet sie dich ab und bei der aktuellen lage sieht es schlecht mit neuentleihung aus - also "kostest" du während der kündigungsfrist nur geplante ausgaben - nämlich dein resturlaub und die für solche zwecke ja aufzusparenden überstunden - keine schönen ausssichten aber standart aktuell in dieser branche

BR fragen - falls ihr einen habt. Den Fall hatte ich auch mal. Und der BR hat meinen Vorgesetzten über die Betriebsversammlung (vor allen Leuten!) informiert, dass das nicht rechtens ist

Rechtens ist es nicht, aber bei diesen modernen Sklavenhalterfirmen durchaus so üblich...

Wenn die Leihfirma einverstanden ist, hat er eigentlich keine rechtliche Handhabe das zu verbieten.
Versuch so schnell wie möglich einen anderen arbeitsplatz zu finden in den punkten sind zeitarbeitsfirmen eine katastrophe weil es dort nicht wirklich regelungen gibt du bist einfach nur eine billige arbeitskraft mehr nicht versuch etwas besseres zu finden