Wenn die Freundin unverhofft schwanger wird darf man sie dann verlassen?

20 Antworten

"dürfen" ja... nur solltest du es nicht.

auf jeden fall solltest du soviel "mann" sein und ohne spirenzchen deinen pflichen als erzeuger nachkommen ( außer es besteht zweifel an der vaterschaft... anderes thema) also zumindest den unterhalt zahlen und dich auch ziumindest etwas um den nachwuchs kümmern, um nicht zu sagen versuchen ein "vater" zu sein.

bleib besser bei ihr, erkläre ihr das du noch nicht richtig bereit bist und versuche wenigstens ihr eine hilfe und keine last zu sein.

und solange das kind noch nicht da ist kann noch viel passieren. es kann ja auch sein das sie sich noch nicht bereit fühlt, oder das sie nicht schwanger ist oder es nicht bleibt- damit meine ich einen abort/abgang (also das der körper selbst die schwangerschaft auß irgendeinem grund abbricht)

wenn du nicht dafür bereit bist ein kind zu zeugen, solltest du außerdem verhüten. also gummi drüber!

Hallöchen!

Rede nochmal mit ihr, wie du dich fühlst, dass du noch nicht bereit bist für ein Kind. Diskutiert doch mal, wie sich jeder fühlt.
Es gehören immer zwei Personen zum „Baby machen“. Auch wenn deine Absicht beim Geschlechtsverkehr nicht die war, Nachwuchs zu machen, habt ihr beide einer ungeplanten Schwangerschaft zugestimmt. Ich weiß, ich weiß, das ist blöd jetzt, aber so ist die Natur, da kann man nix ändern.

Sie verlassen, ist zwar eine Option, aber wird dir das ganze auch nicht wirklich einfacher machen. Irgendwann wird dich dein Kind fragen, warum du nie da warst.

Selbst wenn du sie verlässt, musst du sie finanziell unterstützen.

Sie einfach in Stich zu lassen ist nicht besonders toll.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selber in freudiger Erwartung! :)

Du darfst tun was du für richtig hälst.

Allerdings musst du das dann auch vor dir rechtfertigen können und ein Trennen wird dich auch nicht gänzlich von deinem Kind trennen. Als Vater hat man dennoch zu Recht gewisse Verpflichtungen und Verantwortung. Immerhin ist man als Vater genauso an der Zeugung beteiligt, wie als Mutter.

Ist zwar nicht unbedingt fair, aber ja, das kann man. Zahlen musst du allerdings für das Kind.

Übrigens :

Wenn du nicht Vater werden willst, nutze Kondome.


ipjdehjvdiocio 
Fragesteller
 26.04.2021, 15:49

Auch als Jugendlicher? Wie denn? Kredit aufnehmen und vom Taschengeld zahlen?

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Krawallbotz  26.04.2021, 15:49
@ipjdehjvdiocio

Da geht der Staat in Vorleistung und holt es sich wieder, wenn du verdienst.

Das Kind ist zur Hälfte von dir, also hast du auch für das Kind zu sorgen.

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Gesetzlich bist du nicht verpflichtet die Beziehung mit ihr fortzuführen, dies entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung für das Kind Sorge zu tragen.


ipjdehjvdiocio 
Fragesteller
 26.04.2021, 15:48

Was für ein Mist

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AnonymType  26.04.2021, 15:49
@ipjdehjvdiocio

Das stimmt. Du hast das Sorgerecht um das Kind und musst auch definitiv Unterhalt zahlen.

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Cublin  26.04.2021, 15:51
@ipjdehjvdiocio

Das ist nur gerecht. Immerhin bist du ja genauso verantwortlich dafür.

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RefaUlm  26.04.2021, 18:28
@AnonymType

Nur wenn er es beantragt, andernfalls hat er nur das Umgangsrecht!

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