Wenn die Eltern sich weigern einem das Studium zu finanzieren, hat man dann ein Recht auf Bafög?

9 Antworten

Viele Studierende stellen sich die Frage:"Wo beantrage ich BAföG?" Dabei ist es von Deiner Hochschule abhängig, wo Du Studenten- oder elternunabhängiges BAföG beantragen kannst. Bist Du bereits an einer Hochschule immatrikuliert oder hast schon die Immatrikulationsbescheinigung für Dein angehendes Studium in der Tasche, dann ist Dir auch ein BAföG-Amt zugeordnet. Dieses entscheidet dann über Deinen persönlichen BAföG-Höchstsatz. Hast Du noch keine Unterlagen für einen BAföG-Antrag, kannst Du diese über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beziehen. Bei diesem reichst Du dann auch nach dem 4. Semester Deinen BAföG-Leistungsnachweis oder den BAföG-Härtefallantrag ein. Online-Anträge sind mittlerweile in allen Bundesländern möglich. Welches BAföG-Amt den Online-Antrag anbietet, haben wir in unserem Artikel zum BAföG-Antrag aufgelistet.

https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-amt

Klartext: Ob deine Eltern dich unterstützen wollen steht nicht zur Debatte.

Denen wird zur passenden Gelegenheit schriftlich mitgeteilt in welcher Höhe sie dich unterstützen müssen.

Dann hat der Sohn im Grunde nur die Möglichkeit die Eltern auf Unterhalt zu verklagen, denn diese sind ihrem Kind im Rahmen einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet.

Junior kann BAFöG beantragen und sehen ob Ansprüche bestehen.

Du hast das Recht Unterhalt bei deinen Eltern einzuklagen, nach der Düsseldorfer Tabelle. Ob sich ein Anspruch ergibt hängt von mehreren Faktoren ab, wie ist es die erste Ausbildung, Verdienen die Eltern genug etc...

Es gibt etwas wie elternunabhängiges Bafög das trifft hier aber nicht zu, da deine eltern ja zahlen könnten und nicht wollen, das führt aber nicht zum Recht auf Bafög.

Verdienen Eltern nicht genug bsteht evtl. ein Anspruch auf einen Teil des Bafögs.

Ob deine Eltern bezahlen "wollen" steht nicht zur Diskussion. Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden sie zahlen müssen andernfalls kannst du es einklagen. Dazu kommt Bafög sofern auch da die Bedingungen erfüllt sind. Der Unterhaltsbedarf liegt bei rund 640 Euro.

SunnyHotBoy 
Fragesteller
 19.02.2018, 13:39

kann man denn von 640 Euro leben? (inkl Miete)?

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Ostsee1982  19.02.2018, 15:57
@SunnyHotBoy

Wird man können müssen und ansonsten muss man zusätzlich einen Minijob annehmen, zuhause wohnen bleiben nach Möglichkeit oder ins Studentenhaus ziehen.

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sassenach4u  20.02.2018, 17:03
@SunnyHotBoy

auswärts lebende Kinder in Studium oder Ausbildung 735,-- Euro, incl. Kindergeld, welches man an sich abzweigen lassen kann, wenn man auszieht. Ja, kann man: WG- Zimmer, sparsam leben, Estras herunterschrauben. Das machen 1000-nde von Studenten.

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Du kannst deine Eltern auf Unterhalt verklagen und hast 100% Chance zugewinnen.

Nur tun musst du es.