Wenn dich jemand auf der Straße angreift und du mit Selbstverteidigung reagierst?

4 Antworten

Wenn er dich anzeigt oder gar verklagt, wird natürlich so oder so gegen dich ermittelt. Da wir ja ein Rechtsstaat sind, wird dann genau geprüft, ob dein Angriff gerechtfertigt und verhältnismäßig war. Ich habe vor Jahren mal von einem Fall gelesen, da zerlegte ein Kickboxer irgend so einen Spinner, weil dieser ihn einfach nicht in Ruhe lassen wollte. Soweit ich mich erinnere, hatte der Kickboxer Schuld bekommen, weil er kampfsporterfahren war und der Gegner nicht und weil Zeugen ausgesagt haben, dass er zuerst zugeschlagen hatte.

Moritzxxx270 
Fragesteller
 18.03.2024, 20:49

Also müsste ich erst eine kassieren bevor ich zurückschlage?

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Benito0330  18.03.2024, 21:05
@Moritzxxx270

Theoretisch ja, bzw. der Gegner müsste versuchen, dich zu schlagen und du genau darauf reagieren. Sobald erwiesen ist, dass du zum Zeitpunkt einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt warst, bist du eigentlich fein raus. Und wie gesagt, es zählt nebenbei auch noch die Verhältnismäßigkeit. Kommt der Gegner jetzt zum Beispiel mit bloßen Händen, kannst du ihn nicht mit dem Messer attackieren. Und kommt er mit dem Baseballschlager, kannst du dich nicht mit Mr. 9mm wehren und so weiter.

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Solange es Selbstverteidung war eigentlich nicht.

Selbstverteidigung ist erlaubt.

Es ist nur noch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Also du darfst auch nicht, wenn dich jemand schlägt, dann die Pistole zücken.

Ja, ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, das aber eingestellt wird wenn feststeht das es sich um Notwehr handelte.