Wenn dich jemand anzeigt ....

6 Antworten

Wenn dich jemand anzeigt, bekommst du das schriftlich mitgeteilt. - Du hast dann Gelegenheit, dich zu dem Vorwurf zu äußern evt. dir auch einen Anwalt zu nehmen!

Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 12:15

Also besuchen dich die Polizei nicht daheim ? Und wie lange kann dann dauert das so ein Brief kommt ? :) Danke fü die Antwort

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Josefka63  08.08.2011, 12:16

Das ist schon einen Schritt zu weit. Durch die Anzeige wirst Du noch nicht zum Beschuldigten...

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nein wenn dich jemand angezeigt hat, heiss das das die person zu polizei gegangen ist und dich angezeigt hat. sagem wir jetz mal weil du die person geschlagen hast. dann bekommst du nach einigen wochen einen brief nach hause von der polizei. dort hast du dan einen termin drauf stehen an dem du dich bei der polizei vorstellen kannst bzw eine vorladung bekommst dort musst du dan den polizisten alles erzählen was passiert ist er schreibt das auf und dan kanst du wieder gehen.. und dannach hast du 3 optionen übrich endweder kommt es zum gerichtstermin oder du bekommst ein brief wo das das eingestellt ist. oder duz mussdt schmerzensgeld bezahlen

Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 12:20

Jaaa bei mir ist es so .. das seine Tochter mir den Ausweis ihres Vaters gegeben hat . Und jetzt denkt er ich hab sie gestohlen ! Da die Freundin nicht zugeben will das sie mir den Ausweis geben hat damit ich ihr Kippen kaufen kann ! Ich weis dumm von mir .. aber ich hab auch nicht gewusst das wenn man von Anderen den Ausweis benutzt auch wenn sie dir jemand gegeben hat ne Anzeige bekommt. Bitte hilf mir

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Die Anzeige muß sich nicht mal auf den Diebstahl beziehen. Der Vater könnte dich anzeigen, weil du seiner minderjährigen Tochter den Zugang zu Zigaretten verschafft hast. Das du dazu dann den Ausweis des Vaters "geklaut haben sollst" kommt dann noch oben drauf.

Während bei Letzterem Aussage gegen Aussage stehen wird ist der erste Tatbestand schon einfacher nachweisbar.

Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 13:11

ich bin jaaa selber minderjährig ! was kommt da für so ne strafe auf mich zu ?

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Cornyx  08.08.2011, 13:26
@Ahnungslos1995

Ne Verwarnung bis hin zu Sozialstunden. Kommt drauf an. ZB kannst du Anstiftung durch das Mädchen nachweisen, wo wir ja wieder bei Aussage gegen Aussage wären, was den Ausweis betrifft. Wenn die Anzeige gegen Entschuldigung und das Versprechen der Besserung zurückgezogen wird - gar nix.

Sollte der Vater das durchziehen und dazu auch seine Tochter aussagen lassen, was ja recht problematisch ist, werden hier Aussage gegen Aussage stehen zum Tathergang. Dann kommt es darauf an, wie du sonst so drauf bist und ob da dann zB jmd. sitzen wird als zeuge der/die sagt: Das hat er für mich auch schon mal gemacht. Dann werden es möglicherweise Sozialstunden.

Sofern du zwischen 15-16 bist.

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Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 13:57
@Cornyx

bin 16 habe schon eine anzeige wenn ein 2 dazu kommt wirds dann schlimm für mich ausgehen ?

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Cornyx  08.08.2011, 14:00
@Ahnungslos1995

Anzeige, Verfahren oder Urteil? Und wieso die 1. Anzeige?

Das sind die Fragen, die der Richter stellen wird.

Wenn es zB das gleiche Vergehen ist, dann wirds definitiv Sozialstunden.

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Cornyx  08.08.2011, 14:01
@Cornyx

Meinst nicht, das "zu Kreuze kriechen" also Entschuldigen bei dem Papa ein Ausweg wäre?

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Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 18:24
@Cornyx

Aber warum entschuldigen wenn ich nicht mal schuld bin ?

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Normalerweise bekommst du einen Brief, der auch gleichzeitig eine Vorladung als Beschuldigter ist (zu der du als Beschuldigter übrigens nicht hingehen musst, auch wenn das so ähnlkich da drauf steht, nur abmelden solltest du dich). Das Ganze zieht sich dann in die Länge, du könntest dir noch einen Anwalt neh,en und irgendwann kommt es möglicherweise zur Gerichtsverhandlung. Die Polizei selbst kommt eher selten vorbei, es sei denn sie können an dem Tag noch irgendwie ermitteln (z.B. weil du Alkohol getrunken und jemanden geschlagen hast), dann könnten sie noch vorbeikommen um deinen Promillewert rauszufinden.

Die Polizei entscheidet, ob sie wegen der Anzeige Ermittlungen aufnimmt. Sie wird dann im Regelfall die Person, gegen die Anzeige erstattet wurde, aufsuchen, um sich ein Bild vn der Lage zu verschaffen. Das "nicht einer Meinung sein" verstehe ich allerdings nicht ganz.

Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 12:25

Jaaa seine Tochter (eine Freundin) und ich ! Sie sagt sie hätte mir den ausweis nicht geben! Aber in wirklichkeit hat sies mir gegeben ! Bestimmt lügt sie nur weil sie keinen Ärger daheim haben will ! Aber ich dann ne Anzeige !

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Ahnungslos1995 
Fragesteller
 08.08.2011, 12:25

Jaaa seine Tochter (eine Freundin) und ich ! Sie sagt sie hätte mir den ausweis nicht geben! Aber in wirklichkeit hat sies mir gegeben ! Bestimmt lügt sie nur weil sie keinen Ärger daheim haben will ! Aber ich dann ne Anzeige !

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