Wenn Blogger sich über eine Amazon Wishlist etwas schenken lassen, müssen sie diese Geschenke versteuern?
Angenommen, in Youtube oder Tiktok hat jemand eine Seite oder bietet Beratungen an.
Ich habe schon öfter gesehen, dass die Leute kein Geld dafür nehmen, sondern darum bitten, ihnen etwas von einer Amazon Wunschliste zu schenken, die dort öffentlich zu sehen ist.
Sie wünschen sich Schmuck, Kosmetik, Kleidung, Spiele, Getränke, Nahrungsmittel, Bücher...
Die Bestellung wird ja über den Spender abgewickelt und bezahlt und der Blogger erhält das Geschenk per Post oder Hermes.
Wie sieht es da mit der Versteuerung aus? Im Grunde ist das ja sowas wie geldwerter Vorteil, oder nicht?
Kann man sich massenweise von Fremden steuerfrei mit Sachgütern "beschenken" lassen oder ist beim Veröffentlichen solch einer Wunschliste in Social Media eine Steuernummer anzugeben?
Im Grunde wird man ja über Umwege auch bezahlt.
4 Antworten
Ja, es muss versteuert werden. Auf diese Art wird das umgangen, weil es so guter nicht nachvollzogen werden kann
Woher soll Amazon wissen, daß das eine Art Bezahlung ist?
Deshalb meine Frage: wie bekommt das Finanzamt das mit?
Zur eigentlichen Frage hast du schon Antworten bekommen.
Wie erfährt das Finanzamt, wer etwas geschenkt bekommen hat??
Indem der Unternehmer (ein solcher ist ein erwerbsmäßig tätiger Blogger) das dokumentiert und dem FA meldet. Natürlich könnte er das auch unterlassen - aber im Ernst: Wer möchte sich für 3,50 € ein Strafverfahren einhandeln? Zumal der Sachverhalt der "Schenkung" sich ja vergleichsweise gut nachvollziehen und beweisen lässt.
Wie lässt sich beweisen, dass man ein Geschenk erhalten hat? Kontrolliert das FA den Empfang von Paketen? Wird der Schenker kontrolliert?
Ja, ob ein Entgelt für eine Leistung freiwillig oder vertraglich vereinbart wurde , in Geld oder Sachleistungen erfolgt spielt keine Rolle
Mit dem sog gemeinen Wert.
Der Blogger erhält waren geschenkt, diese haben bei Amazon BSPW. einen Wert von 10.000€.
Die Bemessungsgrundlage wären hier dann die 10.000€
Erstmal dadurch das der Unternehmer dies erklärt, tut er dies nicht hat das FA genug Mittel und Wege dies zu erfahren.
das Finanzamt nennt sowas "geldwerten Vorteil" und das ist Einkommen und muss von dir in einer Steuererklärung angegeben werden.
Und wie bekommt das Finanzamt mit, dass man beschenkt wurde?
du bist süß. Wie bekommt das Finanzamt mit, dass du Schwarzgeld bekommen hast? Meistens durch Zufall oder weil dich jemand verpfeift. Das kann auch unabsichtlich passieren in dem er dich/dein Geschenk als Werbungskosten oder besondere Belastungen in seiner Steuererklärung angibt. Und dann bist du richtig angearscht.
Aus der Nachfrage wird deutlich, dass du die Rechtsfrage schon längst kennst. Eigentlich müsstest du fragen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden. Das kann ich dir nicht beantworten, ich habe für mich entschieden klare Abrechnungen zu machen und gebe alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten an und zahle halt auch Steuern.
Du bist knuffig. Ich habe solche Einkünfte nicht. Spannend, dass einen Fragesteller direkt gesetzeswidriges Verhalten unterstellt wird, nur weil er fragt, wie tausende Leute sowas versteuern. Ist typisch deutsch, immer direkt unterstellen. Würde ich die Rechtslage kennen, bräuchte ich die Frage nicht stellen.
ok ich ging davon aus, dass du das schon aus eigenem Interesse fragst. In D ist alles immer als Summe Einkommen. Ich weiß aber von Kollegen im Ausland, die einem anderen Steuerrecht unterliegen, dass die dort Bagatellwerte haben, die nicht angegeben werden müssen. Das bedeutet, dass Sachzuwendungen unter Summe x in jedem Einzelfall nicht angegeben werden müssen, unabhängig wie hoch die Summe insgesamt wird.
D.h. man muss es selber angeben, sonst taucht es nirgends auf? Muss nicht Amazon das melden?