Wenn man Pfand für den Glühwein zählt darf man, dann die Tasse mit nehmen ?
Falls ja habe ich es nicht getan, weil ich dachte man muss die Tasse zurück bringen
6 Antworten
Prinzipiell darfst du die Tasse mitnehmen. Denn du zahlst eine Leihgebühr dafür. Wie lange du diese Tasse nutzen willst steht dir alleine zu. Für die meisten fällt der Nutzen weg, sobald die Tasse geleert ist.
Gleiches gilt für z.B. Bierkisten. Die kannst du ewig lange behalten, aber prinzipiell ist der Kasten immer noch Eigentum der Brauerei.
Genau so wird es denk ich auch bei den Tassen sein, nur dass bei den Tassen (vor allem, wenn sie mit einem besonderen Weihnachtsmotiv drauf sind) wahrscheinlich einberechnet wird, dass ein paar davon mitgenommen werden.
So kommt auch der teilweise sehr hohe Pfandpreis überhaupt erst zustande.
Jain, ist so ne Sache.
Eigentlich ja, weil du den Pfand gezahlt hast.
Normalerweise bringt man die Tasse aber aus Höflichkeit zurück, da der Pfand günstiger ist als die Tasse und die Glühweinverkäufer sonst keine Tassen mehr haben
da der Pfand günstiger ist als die Tasse
2 € Pfand günstiger als zu Hunderttausenden produzierte einfache Tasse? Lächerlich.
Und wer intensiver sucht bekommt noch bessere Angebote, vor allem bei höherer Abnahmemenge.
Insbesondere auf Weihnachtsmärkten ist es das Kalkül der Veranstalter und Aussteller, dass die Besucher die Tassen mitnehmen.
meist ist der Pfand höher wie der Wert der Tasse.
eben um zu verhindern, dass die Tassen mitgenommen werden
weil ich dachte man muss die Tasse zurück bringen
wenn jeder so denkt, hat der Budenbesitzer bald keine Tassen mehr 😂😂😂
Gerade weil die so oft mitgenommen werden, wird ziemlich hohes Pfand erhoben. Bringst Du die Tasse wieder zurück, steht Dir das Pfand auch zu.