wem gehört dem Kloster?

5 Antworten

Normalerweise ist das Kloster ein eigener Rechtskörper, es gehört also sozusagen sich selbst. Es gibt zwar übergeordnete Provinzen und die Ordensleitung, aber denen "gehört" das nicht.

Und auch nicht den Mitgliedern des Konvents. Die könnten also nicht - jetzt Kirchenrecht und Gelübde ganz ausgeklammert, rein zivilrechtlich - ihr Kloster an einen Immobilieninvestor verkaufen und sich das Geld aufteilen.

Was bei Klöstern mit nur wenigen Leuten ja sonst recht lohnend wäre....

Dem jeweiligen Orden. Die haben alle eine Verwaltung oder ein Mutterhaus, das die Finanzen regelt.

Ein Kloster gehört zu eim Kirchenbereich oder einem Sprengel an. Und zu einer Kirche, also meistens sind es katholische Kirchen.