Wem gehören Liebesbriefe?
Die Ex meines seit Wochen glücklich promisken Kumpels möchte ihre Liebesbriefe zurück. Ich hab ihm gesagt, nö, sind doch deine. Er möchte sie behalten. Sie behauptet, sie hätte Urheberrecht.
Was nun?
7 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Sie hat zwar das Urheberrecht, aber er hat das Eigentum am Papier. Sollte sie ernsthaft rechtliche Schritte ergreifen wollen, könnte man an § 530 BGB (Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks) denken. Aber ob sie deswegen zum Amtsgericht will?
Der Empfänger ist Eigentümer und darf sie behalten. Mit Urheberrecht hat das nicht wirklich etwas zu tun.
Er ist empfänger es sind seine briefe. Urheberrecht trifft hier nicht zu da es eine persönliche nachricht ist
Eigentümer ist immer der Empfänger.
Ein Geschenk ist und bleibt ein Geschenk.