Welpenkauf Rückgabe zurücknehmen?
Hallo,
Wir haben vor 2 Wochen einem hundewelpen gekauft....gestern der Züchterin wieder zurückgegeben....bereuen es aber uns möchten ihn zurück....bitte keine Vorurteile!
Gestern vergaß die Züchterin den Vertrag den wir haben,die Rückgabe zu bestätigen und sollten es bitte noch schreiben das wir von Kauf zurück treten und ein Teil der Kosten zurückgeben wurde.....das habe ich noch nicht geschrieben und unterschrieben. ..sie sagte jetzt sie hätte den Welpen schon verkauft.....darf sie das ohne Unterschrift und Rückgabewiklung???
11 Antworten
Ein Kaufvertrag über einen Hundewelpen ist Formfrei und genau das gilt auch für die entsprechenden Schritte, die beim Rücktritt zu erklären sind.
Ihr habe den Welpen zurückgegeben, den Welpen zurückgebracht und 'Rückübereignet' und damit hat sich die Sache. Es ist vollkommen irrelevant, ob da noch irgendetwas unterschrieben werden könnte, im Endeffekt ist schon durch die Willensäußerung zur Rückgabe und das korrespondierende 'Teil des Geldes wird zurückgegeben' wieder konkludent ein Vertrag zustandegekommen (über Rückübereignung Welpe/Rückübereignung Geld)
Dass die Rückgabe nicht bestätigt ist, ist eine andere Sache.
Klar ist sowas schlecht nachweisbar... ihr KÖNNTET also vor Gericht gehen von wegen 'XY ist passiert, niemand kann das nachweisen, wir wollen den Hundewelpen'. Dennoch wird da Aussage gegen Aussage stehen und der Richter wird sich schon fragen 'Warum war denn der Welpe plötzlich wieder bei der Züchterin?'
Kurzum... ich sehe da wenige Chancen. Sobald der Welpe wieder in ihrem Eigentum befindlich ist, darf sie, im Rahmen der den Welpen als Tier gesondert schützenden Gesetze, das Eigentum an diesem Welpen natürlich auch wieder übertragen und Kaufverträge, die die Übereignung dieses Welpen zum Inhalt haben, abschließen.
Da kannst du wenig machen. Der Welpe ist jetzt weg.
"Tierfreunde", die spezielle Art der egoistischen Tierquäler.
Hast dich mal gefragt wie es dem Hund dabei geht?
Ja, keine Antwort auf die Frage..
Sie darf genau so handeln und es ist auch für das Tier das beste.
Ja, wird gleich gelöscht weil Fakten und ernste Worte hier unerwünscht sind.
Was für ein Kindergarten
Ja, Verträge sind auch ohne Schriftform gültig.
Wie das im Einzelfall ist, müsste man an dem eventuell vorhandenen Vertrag klären.
Aber umgekehrt wird mehr Sinn daraus: Ihr habt den Welpen freiwillig zurückgegeben und wollt euch nun unfair auf eine vergessene Notiz berufen?! Geht es noch? Wo bleibt denn da der Anstand?
Steh zu deinem Wort und handle fair und anständig. Ihr habt ihn freiwillig zurückgegeben und fertig, Steh dazu.
Wenn ihr wieder einen wollt, gibt es genug Auswahl.
Auch eine mündliche Abmachung ist verbindlich. Die Züchterin hat die Rücknahme geregelt in gegenseitigem Einverständnis.
Und um ehrlich zu sein, würde ich dir diesen Welpen sicher kein zweites Mal mehr geben.
Ja, darf sie. Ihr habt ihn zurückgebracht, Ende.
Meine Güte...