Welche Strafe bekomme ich, wenn ich eine Frau heimlich nackt Fotografie in einem nicht geschützten bereich?

10 Antworten

dazu müsste das jemand mitbekommen -

ohne Anzeige nix :))

interessant wird die Geschichte, wenn du die Bilder online veröffentlichst. Du hast kein schriftliches Einverständnis.

§ 201a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a 

eingriff in den höchst persönlichen lebensraum oder so in der art

fotografierst du die person im privaten fotografiere

wenn ich die person schutzlos in der öffentlichkeit filme und fotografiere

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.

herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen

Leitsätze des BVG:

Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich auch an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten von Bildberichterstattung unbehelligt zu bewegen.

  1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht im Interesse einer Kommerzialisierung der eigenen Person gewährleistet. Der Schutz der Privatsphäre vor Abbildungen tritt zurück, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, daß bestimmte, gewöhnlich als privat angesehene Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.

Die bloße Aufnahme eines ungewollten Fotos oder Videos wird nicht über das Recht am eigenen Bild geschützt. Das Recht am eigenen Bild schützt nur vor Veröffentlichung, Verbreitung und Zurschaustellung.

 

Dennoch müssen Sie nicht aktzeptieren, wenn von Ihnen ohne Erlaubnis ein Foto, Bild oder Video aufgenommen wird. Bereits dies könnte eine Verletzung Ihres Allgemeinen Persönlichkeitrechts darstellen! Schließlich befinden sich dann Bilder, Fotos oder Videos in fremden Händen und sind so Ihrer Kontrolle entzogen

Ob eine Bildaufnahme zulässig ist, muss anhand des Einzelfalls untersucht werden: Dabei sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die weiteren Interessen an der Nichtaufnahme den Interessen des Fotografen gegenüber zu stellen (siehe BGH, Urteil vom 25.4.1995 - VI ZR 272/94).

 

Folgende Kriterien spielen bei der Beurteilung eine Rolle:

  • Erkennbarkeit der betroffenen Person
  • Zu welchem Zwecke wurde das Foto aufgenommen? Wurde der Betroffene vielleicht gezielt abgelichtet?
  • Wie ist der Betroffene dargestellt? Handelt es sich gar um ein peinliches Foto?
  • Wurde das Foto heimlich erstellt?
  • Auch die Ausnahmen, die beim Recht am eigenen Bild gelten, sind zu berücksichtigen:
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bereits gehabt

bis zu 2 Jahre Haft !

Das ist kein Kavaliersdelikt "Recht am eigenen Bild" ... sondern eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Woher ich das weiß:Recherche
DerCaveman  25.03.2022, 09:38

In der Frage war ausdruecklich von einem nicht geschuetzten Bereich die Rede! Welcher Absatz des von dir genannten Paragrafen sollte denn hier einschlaegig sein?

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Zalla55  25.03.2022, 09:46

Meines Erachtens kann dann aber nur der Absatz 2 in Frage kommen, wenn der Fotograf das Bild veröfentlicht oder weiter gibt:

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

Die eigentliche Frage ist natürlich:

Warum zur Hölle fotografiert man heimlich andere Leute beim Umziehen?
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sowas verletzt die Privatsphäre und geht garnicht ich würde sowas sofort anzeigen, wenn ich es mitbekomme

Sarah774496  25.03.2022, 09:29

also das Fotografieren meine ich es kommt natürlich drauf an wo das ist, das sie sich umzieht

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CarinaSchoppe  25.03.2022, 10:55
@Sarah774496

in wie weit?
recht am eigenen bild

verletzung der privatsphäre (wenns im eigenen haus ist)

etc

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Sarah774496  25.03.2022, 12:12
@CarinaSchoppe

na wenn es ohne Einverständnis ist dann ist das Strafbar. Und wenn man sich nackt irgendwo zeigt ist das eben auch Privatsphäre, aber jeder Mensch geht damit anders um

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CarinaSchoppe  25.03.2022, 12:17
@Sarah774496

ich geh mal stark davon aus dass hier gefragt wird weil die person das ohne einverständnis macht

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Sarah774496  25.03.2022, 12:18
@CarinaSchoppe

genau und was ist jetzt deine Frage an mich? denn nichts anderes habe ich in meiner Antwort geschrieben

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CarinaSchoppe  25.03.2022, 12:28
@Sarah774496

"also das Fotografieren meine ich es kommt natürlich drauf an wo das ist, das sie sich umzieht" ging ehr darum. an sich kommts drauf an aber in wie weit ist dies relevant ob es nun in der öffentlichkeit ist

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CarinaSchoppe  25.03.2022, 12:31
@Sarah774496

nur in wie weit ist dies relevant in zuge ob dieses strafbar ist. weil so klang es für mich bei dir

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Sarah774496  25.03.2022, 12:34
@CarinaSchoppe

das ist immer strafbar weil man ohne Einverständnis keine Fotos von jemanden machen darf. Schon garnicht beim an und ausziehen.

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Mach das doch einfach nicht wenn du es unbedingt willst und du die Eier hast dann frag sie wenigstens nach Nudes entweder bekommst du welche oder sie schlägt dich Und wenn du das nicht willst dann lass sie einfach in Ruhe