Welche Rechte habe ich, wenn das Betonwerk einen falschen Beton liefert?

4 Antworten

Die Konsistenz erkennt man sofort beim Entladen. Deswegen sehe ich hier durchaus ein Mitverschulden.

Was ich sehe, ist ein erhöhter Aufwand beim Einbringen, da bei einer steiferen Konsistenz ein höherer Arbeitsaufwand zum Verdichten notwendig ist. Woher jedoch 3 Tage kommen sollen, ist mir nicht klar. Der Beton härtet schon deutlich vorher aus.

Die genannte hohe Wasserzugabe sehe ich problematisch, da durch einen zu hohen W/Z Wert die Festigkeit nicht mehr gegeben ist.

Wurden beim Einbau Würfelproben gezogen? Wurde das Ausbreitmaß bestimmt?

DYIHaeusle 
Fragesteller
 12.04.2021, 23:30

Da ich selbst kein Experte für Beton bin, ist dies schwer zu bewerten. Durch große Anstrengung und das Bearbeiten des Betons durch einen Helikopter haben wir die Fläche einigermaßen gerade bekommen. Hart war der Beton schon Mitte des nächsten Tags (haben die Oberfläche feucht gehalten um den Helikopter nutzen zu können.

Würfelproben haben wir daher leider nicht genommen und das Ausbreitmaß wurde ebenfalls nicht bestimmt. Fotodokumentation gibt es jedoch.

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Interesierter  13.04.2021, 00:01
@DYIHaeusle

Nun, ohne Bestimmung des Ausbreitmaßes lässt sich die genaue Konsistenz im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen.

Zur Bestimmung der Festigkeit könnte ein Bohrkern gezogen werden. Für eine grobe Bestimmung könnte auch ein Rückprallhammer (System Schmidt) verwendet werden.

Mit Helikopter meinst du sicher einen Flügelglätter. Durch die Wasserzugabe bei der Oberflächenbearbeitung ist die Prüfung mit Rückprallhammer leider nicht sonderlich genau.

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Daß das Betonwerkeine kostenfreie Lieferung der nötigen Ausgleichsmasse und einen Rabatt auf den F6 gibt, ist ja schon sowas wie ein Schuldeingeständnis.

Dann aber bitte richtig und vollständig: Schadenersatz in jeder Hinsicht.

Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Frage auch dort bitte mal nach.

Viel Erfolg!

Das Betonwerk muss den mangelhaften Beton zurücknehmen und neuen liefern. Es trägt nach §439 BGB die Kosten für den Rücktransport und den Rückbau.

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Alternativ könnte das Betonwerk den Mangel auch beheben, was aber hier technisch nicht möglich sein dürfte.

Woher ich das weiß:Recherche

Du hast das Recht auf Schadenersatz,