Welche Konsequenzen wenn 2 13-jährige auf dem Flohmarkt klauen?

4 Antworten

Natürlich kann eine "Fangprämie" in Rechnung gestellt werden, auch bei Kindern. Auch sonst muss das Kind für den angerichteten Schaden aufkommen, wenn es der Geschädigte so will. Strafmündigkeit hat damit nichts zu tun und auch als Kind ist man schon rechtsfähig.

ichweisnix  26.07.2021, 09:11
Natürlich kann eine "Fangprämie" in Rechnung gestellt werden, auch bei Kindern.

Nein, da die Fangprämie wirksam vereinbart werden muß. Nur Schadenersatz von nachgewiesen Schaden ist möglich, dazu gehört eine Fangprämie aber gerade nicht.

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Die Kinder haften zivilrechtlich deliktisch. Das heißt, wenn Sie einen kongreten Schaden verursachen, können die Kinder, nicht aber deren Eltern, dafür haftbar gemacht werden.

Gab auch schon andere Vorfälle, wo sie in eine fremde Turnhalle gegangen sind um Bargeld und Bankkarten geklaut haben um im Online-Spiel Geld aufzuladen .

In dem Fall also die Kosten die der Einbruch verursacht hat, also insbesondere die notwenigen Reparaturen am Gebäude und der Sachden der durch den Diebstahl verursacht wurde.

Die Fangprämie ist eine Vertragsstrafe und müßte wirksam vereinbart werden. Hier ist die beschänkte Geschäftsfähigkeit ein Problem. Wenn die Kinder alleine auf den Flohmarkt gehen, haben die Eltern der Fangprämie nicht zugestimmt.

Woher ich das weiß:Recherche
adawadw 
Fragesteller
 26.07.2021, 09:18

kein Einbruch . Sind reingegangen die Tür stand offen weil die andere Gruppe trainiert hat vorher.

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Wenn sie erwischt werden, werden sie zu den Eltern gebracht, es wird mit den Eltern geredet und wenn es öfters vorkommt, wird das Jugendamt eingeschaltet. Auch wenn man mit 13 noch nicht strafmündig ist, bedeutet das nicht, dass man Narrenfreiheit hat.

Nichts, denn man ist dummerweise erst ab 14 Strafmündig