Welche Grenzen hat die Verkündung des Evangeliums?

12 Antworten

Das wird wohl andere Gründe haben weder sachlich Kritik noch Homophobie sind in Deutschland strafbar.

Ich glaube, es geht um diesen Pfarrer und um diese Vorwürfe:

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-bremer-pfarrer-wegen-volksverhetzung-_arid,1910101.html

Persönlich finde ich manche katholischen und muslimischen Aussagen problematisch, und die sexuelle Orientierung Anderer ist mir gleichgültig. Pfarrer Latzel sollte seine eigene persönliche Meinung haben dürfen.

Gegen den Gründervater der evangelischen Bewegung in Deutschland, Martin Luther, würde heute vermutlich auch in Bremen staatsanwaltlich ermittelt werden. Es war Teil seiner Verkündigung, sehr kritisch gegen katholische Riten, gegen Juden und Muslime zu sein. Was er zu Homosexualität meinte, weiss ich nicht, vermute aber, dass Luther noch viel schärfer dagegen gewettert hätte, als Pfarrer Latzel. Kurzum, (ich bin kein Christ) der Pfarrer agiert theologisch-evangelisch korrekt. - Zudem darf er auch als Bürger frei seine Meinung äussern. Bezüglich Homosexualität war seine Meinung sogar bis in die 1970er-Jahre absoluter Mainstream und jene sogar strafrechtlich untersagt.

Solange der Pfarrer nicht dazu aufruft, jemandem mit anderer Religionsauslegung oder anderer sexueller Orientierung zu verfolgen oder zu schädigen soll er seine Meinung haben und auch sagen können. Hier sehe ich keine "Volksverhetzung" (ein starker Begriff). Wenn seine Kriche und sein Bischoff nicht hinter ihm stehen sollten... wäre das zumindest mal theologisch interessant.

Als Evangelist sollte man das an was man glaub auch leben. Homophobie oder zu große Einmischung in die Religion anderer haben da meiner Meinung nach einfach nichts zu suchen.

Das verkünden des Evangeliums hat auf jeden Fall Grenzen.

Beleidigung

Gewalt

Hass

Zwang

Olaf latzel hat meines Erachtens mit einbezugnahme seiner Stellungnahme gegen keiner dieser Grenzen verstoßen.

Ich denke, dass man hier zwei Dinge mischt, um die Schlagzeilen vielleicht ein wenig besser verkaufen zu können.

  • Kritik an Muslimen und der Reliquienverehrung
  • Homophobie

Generell soll, muss und darf Religion kritisiert werden. Und es ist lächerlich, dass man dafür oft als die Person dasteht, die Minderheiten diskriminieren soll. Mit 2,2 Milliarden Anhängern im Christentum und 1,8 Milliarden Muslimen kann man nicht mehr von Minderheiten sprechen und Kritik ist keine Diskriminierung. Das Unwort eignet sich aber jüngst bestens, um Kritiker rasch und effizient mundtot zu machen (auch in anderen aktuell auf der politischen Bühne stehenden Belangen, aber das nur am Rande).

Homophobie findest du in allen Gesellschaftsschichten und unabhängig der Religionen. Mag sein, dass es unter konservativ religiösen Menschen mehr ausgeprägt ist, doch Homophobie ist ein allgemeines Problem und sollte eine eigene Schlagzeile führen dürfen. In dem gegebenen Kontext dient es lediglich dazu, den Inhalt des Textes unnötig aufzubauschen. Und davon halte ich sehr wenig.

Einzig die Person, die da genannt wird, macht sich lächerlich: Man kann vom Standpunkt einer religiösen Person nicht gegen andere Religionen schiessen. Sie alle halten sich an einem Buch fest, welches in sich selbst behauptet, die absolute Wahrheit inne zu haben und dessen Held aufgrund der Nichtbeweisbarkeit seiner Nichtexistenz als existent gilt. Damit schiesst man - rein logisch betrachtet - mit jedem Argument gegen eine andere Religion auch gegen seine eigene, denn die haben allesamt die gleiche Daseinsberechtigung: Eine grosse Fanbase und ein Buch, welches von sich selbst behauptet, sich beweisen zu können.

Gestern habe ich übrigens Zeus, Osiris und Harry Potter am Rheinbord flanieren sehen. Die verstehen sich erstaunlich gut! Und wer mir das nicht glaubt, der soll mir doch bitte das Gegenteil beweisen. Vorsicht: Ich habe von allen genannten Schriften vorliegen, die in sich beweisen, dass es sie gibt.


Sektenforscher 
Fragesteller
 07.07.2020, 16:23

Der Ausdruck "Homophobie" ist nicht von mir. In Schlagzeilen der Presse ist dieser Ausdruck aufgetaucht. Auch wird das Thema zur Zeit zu hoch gekocht. Wir haben in Deutschland Religionsfreiheit. Da ist alles erlaubt, soweit dies die Religion als Grundlage hat. Lediglich das Ausschweifen zum Rassismus wäre strafbar. Ein evangelischer Pfarrer ist also, soweit seine Verkündigung auf den Evangelien und den Aposteln beruht, strafrechtlich nicht zu belangen. Auch gibt es eine negative Religionsfreiheit. Das bedeutet, dass eine andere Religionsgmeinschaft Kritik, beruhend auf den Grundlagen des christlichen Glaubens, aushalten muss. Einer angeblichen Beleidigung des Propheten darf also keine Mordandrohung folgen.

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