Welche Ausbildungen kann ich absolvieren um die Berufsreifeprüfung zu machen?

2 Antworten

Du musst eine vorangegangene Ausbildung vorweisen können ( Lehre, 3 Jährige Schule,.. usw.)

  • Die folgende Liste zeigt Ihnen auszugsweise, welche Ausbildungen oder Prüfungen lt. Gesetz eine Zulassung zur BRP ermöglichen. Lehrabschlussprüfung
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
  •  Ausbildung für medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienst (mindestens 30 Monate)
  •  Meisterprüfung
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule (oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und
  • Erzieherbildung) jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit
  • der erfolgreiche Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige
  • erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität
  •  Ausbildung zur Heilmasseurin bzw. zum Heilmasseur
  • medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.
  • Ausbildung in der Pflegefachassistenz
  • und weitere

https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Oesterreichisches-Schulsystem/Berufsreifepr-fung/Zulassungsvoraussetzungen-zur-BRP.html

Habe dir Infos angehängt, da kannst du alles wichtige nachlesen. Es kommt drauf an was du damit machen möchtest ? Studieren? Da gäbe es noch die Möglichkeit einer Studienberechtigungsprüfung - was dich dann aber nur berechtigt diese eine Studiumrichtung zu studieren.

Du musst eine vorangegangene Ausbildung vorweisen können ( Lehre, 3 Jährige Schule,.. usw.)

  • Die folgende Liste zeigt Ihnen auszugsweise, welche Ausbildungen oder Prüfungen lt. Gesetz eine Zulassung zur BRP ermöglichen. Lehrabschlussprüfung
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
  •  Ausbildung für medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienst (mindestens 30 Monate)
  •  Meisterprüfung
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule (oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und
  • Erzieherbildung) jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit
  • der erfolgreiche Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige
  • erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität
  •  Ausbildung zur Heilmasseurin bzw. zum Heilmasseur
  • medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.
  • Ausbildung in der Pflegefachassistenz
  • und weitere

https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Oesterreichisches-Schulsystem/Berufsreifepr-fung/Zulassungsvoraussetzungen-zur-BRP.html