Weimarer Republik?Könnt ihr mir in Geschichte helfen?

2 Antworten

Also, der Reichskanzler wird vom Reichspräsidenten ernannt. Der Reichskanzler kann eine Gesetztesvorlage erstellen, die dann vom Reichspräsidenten bestätigt wird und aufgegeben werden kann, durch Art. 48, dadurch erlässt der Reichspräsident eben das Gesetz durch eine Notverordnung, das heißt, er kann das Gesetz auch mit Militär und Gewalt durchsetzen, allerdings kann der Reichtag sagen, NEIN, das möchten wir nicht, die Gesetztesvorlage wird nicht akzeptiert. Daraufhin kann der Reichspräsident durch Art. 25 den Reichstag auflösen, somit sind die Neuwahlen für den Reichstag erst wieder in 60 Tagen, in der Zeit kann der Reichspräsident machen was er will ohne Zustimmung, da der Reichstag momentan nicht existiert.