We lange darf das Landeskriminalamt Sachen da behalten?
Wie hatten letztes jahr im März eine Hausdurchsuchung wegen Drogen und die haben alle Handys und meinen Laptop mitgenommen die sachen sind jetzt beim Landeskriminalamt-.-
Meine Frage; sind die irgendwie zeitlich eingegrenzt wie lange die unsere Sachen da behalten dürfen bis jetzt kam weder ein Brief noch sonstiges wann wir die Sachen wiederbekommen und ich hab Ja eigentlich nichts damit zu tun bin Ja nur die Tochter dürfen die MEINE Sachen eigentlich so lange behalten -.-* ? Ist es irgendwie absehbar wann wir die sachen wiederbekommen
wäre schön wenn sich da jemand auskennt und mir das mal so ein bisschen erklären könnte LG sammy
6 Antworten
Hallo,
Kurzversion: Es gibt keine zeitlichen Rahmen, wie lange eine Auswertung dauern kann.
Dient das Handy und der Laptop als Beweismittel, so gilt:
§ 94 StPOSicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
Hier gilt zu beachten, dass die Gegenstände wieder herausgegeben werden, wenn sie nicht mehr als Beweismittel dienen. Dies ist spätestens nach der Gerichtsverhandlung der Fall, normalerweise nachdem eine Festplatte gespiegelt wurde (das dauert... unser LKA hat aktuell Wartezeiten von ~ 12-15 Monaten).
§ 73 StGBVoraussetzungen des Verfalls
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an. Dies gilt nicht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde.
(2) Die Anordnung des Verfalls erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen. Sie kann sich auch auf die Gegenstände erstrecken, die der Täter oder Teilnehmer durch die Veräußerung eines erlangten Gegenstandes oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder auf Grund eines erlangten Rechts erworben hat.
(3) Hat der Täter oder Teilnehmer für einen anderen gehandelt und hat dadurch dieser etwas erlangt, so richtet sich die Anordnung des Verfalls nach den Absätzen 1 und 2 gegen ihn.
(4) Der Verfall eines Gegenstandes wird auch angeordnet, wenn er einem Dritten gehört oder zusteht, der ihn für die Tat oder sonst in Kenntnis der Tatumstände gewährt hat.
§ 74 StGBVoraussetzungen der Einziehung
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
73 und 74 kurz zusammengefasst: Gegenstände die durch eine Tat erlangt werden oder Gegenstände die zur Tatausübung benutzt wurden unterliegen dem Verfall/der Einziehung.
In diesem Fall bekommst du die Geräte überhaupt nicht mehr zurück.
Ich denke aber mal, bei dir handelt es sich um 94 StPO, also Beweismittel... das dauert halt einfach...
wenn sie fertig ermittelt haben
und die haben geringe kapazitäten, dauert halt
Das bekommst du so schnell nicht wieder. Kauf dir einfach neue sachen weil bis du alles wieder hast ist das wahrscheinlich alles zu alt
Es kommt darauf an, wie lange die Auswertung dauert.
Kommt auf den Beschlagnahmegrund an.
Wurden sie als Tatmittel nach den §§ 111b und 111c StPO sichergestellt/beschlagnahmt, so dürften sie dauerhaft weg sein. Wurden also BTM-Geschäfte darüber abgewickelt, sind die Handys und der Rechner weg.
Als Beweismittel werden sie i.d.R. nach Ende des Strafverfahrens zurückgegeben.
Wurde denn ein richterlicher Beschluss über die Beschlagnahme herbeigeführt?
schau mal auf die Sicherstellungs-/Beschlagnahmeanzeige, da müsste der Grund draufstehen.
Wenn du durch die Beschlagnahme betroffen bist, könntest auch du den richterlichen Beschluss herbeiführen.
Ich habe keine Ahnung