Was wurde mit außenseitern in der Hitlerjugend gemacht?

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8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1) Unsportliche waren nicht unbedingt Außenseiter. Bei Unsportlichkeit gibt es ein mehr oder weniger großes Ausmaß. Es wurde versucht, Unsportliche zu größeren sportlichen Leistungen zu bringen. Da Härte und körperliche Leistungsfähigkeit Leitbilder waren, konnte einiges für Unsportliche allerdings auch schwierig und unangenehm sein. Wie es ihnen erging, hing auch von den Personen, (z. B. den Führern) und den persönlichen Beziehungen in ihren Einheiten ab. Demütigungen und Quälereien sind nicht völlig ausgeblieben.

Es gab eine Spannung zwischen dem Wunsch, aus nationalsozialistischer Sicht „Vollwertige“ zu sammeln und dem Ziel, eine möglichst große Anzahl der Jugendlichen mit der Hitlerjugend zu erfassen und zu beeinflussen.

Bei Tauglichkeitsuntersuchungen, die nach einiger Zeit eingeführt wurden, kam es zu einer Einteilung in unterschiedlichen Klassen der Tauglichkeit. Eine Zuordnung als „völlig untauglich“ sollte bald aber eher vermieden werden, wenn es ging. Manche wurde als nur für leichteren Dienst geeignet oder von Leibesübungen und Außendienst ausgeschlossen, konnten aber am Heimabendsdienst teilnehmen und duften Dienstkleidung tragen, wenn sie nicht darin „auffielen“.

Um von Deutschen Jungvolk (DJ) in der Hitlerjugend (HJ) in die eigentliche HJ zu kommen, sollten bei Prüfungen auch sportliche Mindestleistungen erfüllt werden.

2) „Erbgesundheit“ war eine der Voraussetzungen für die Aufnahme. Erbgesunde körperlich Behinderte konnten in die HJ aufgenommen werden. Für Blinde, Gehörlose und Taubstumme wurden 1934 Sonderformationen zugelassen („Bann B“ für Blinde, „Bann G“ für Gehörlose und Taubstumme [1936 kamen Schwerhörige dazu, die Gesamtgruppe waren dann Gehörgeschädigte]), 1935 für Körperbehinderte („Bann K“), allerdings nur kurzzeitig (der Anblick von Körperbehinderten in HJ-Uniformen war für Nazi-Führer Anschein auf die Dauer schwer erträglich).

eine wissenschaftliche Untersuchung in diesem Bereich:

Malin Büttner, Nicht minderwertig, sondern mindersinnig... : der Bann G für Gehörgeschädigte in der Hitler-Jugend. Frankfurt am Main ; Berlin ; Bern ; Bruxelles ; New York ; Oxford; Wien : Lang, 2005 (Europäische Hochschulschriften : Reihe 40, Kommunikationswissenschaft und Publizistik ; Band 90). ISBN 3-631-52882-5


Michael Buddrus, Totale Erziehung für den totalen Krieg: Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik. München : Saur, 2003 (Texte und Materialien zur Zeitgeschichte ; Band 13), S. 224 gibt ab, in der HJ sei spätestens im November 1933 die für alle HJ-Angehörigen – auch die Mädchen – verbindliche Pflicht zu körperlicher Ertüchtigung eingeführt worden.

S. 235 stehen Informationen zu Leistungsanforderungen:
Im September 1935 wurde eine im Alter von 10 jähren abzulegende Pimpfenprobe eingeführt (im Dezember 1937 eine Jungmädelprobe), die eine wichtige Voraussetzung für die endgültige Aufnahme bzw. das Verbleiben in der entsprechenden HJ-Formationen war.

Pimpfenprobe: 60 m in 12 Sekunden, Weitsprung 2,75 m, Ballweitwurf 25 Meter, Kenntnis der Schwertworte des Jungvolkes, Kenntnis des Horst-Wessel-Liedes und des HJ-Fahnenliedes

Jungmädelprobe: 60 m in 14 Sekunden, Weitsprung 2 m, Ballweitwurf 12 m, Rolle vor-und Rückwärts, Seillaufen, Teilnahme an einer halbtägigen Fahrt, Kenntnis der Leitworte des Jungmädels, Kenntnis des Deutschland-, Horst-Wessel- und HJ-Fahnenliedes

Die erbrachten Leistungen wurden festgehalten und dokumentiert. Die von jedem HJ-Angehörigen zu führenden persönlichen Leistungs- und Sporttagebücher ermöglichten eine genaue Kontrolle der Leistungsentwicklung und der Beteiligung an den in 8 Jahren HJ-Zugehörigkeit zu absolvierenden 22 Leistungsprüfungen und zahlreichen Wettkämpfen.

S. 265 zur Erfassung eines Jahrgangs:
Im März 1936 wurde die Aufnahme aller Jungen und Mädchen des Jahrgangs 1926 in das Deutsche Jungvolk angestrebt, soweit die den Grundbedingungen (arisch, reichsdeutsch, erbgesund) für eine Aufnahme in die HJ und deren Untergliederungen entsprachen. Ende 1936 waren 78,4 % der Jungen und 72,7 % der Mädchen im Alter von 10 - 14 Jahren erfaßt. Reichsjugendführer Baldur von Schirach behauptete eine vollständige Erfassung der in Frage kommenden 10-Jährigen, sein Pressechef Günter Kaufmann nannte eine Zahl von 87 %.

S. 929 – 931 zu Gesundheitspolitik und Reihenuntersuchungen zur Tauglichkeit:
1938 mußten etwa 10 – 15 % aller Jugendlichen einer genauen Nachuntersuchung zugeführt werden, weil sie entweder den Aufnahmekriterien in die HJ oder den Dienstanforderungen des NS-Jugendverbandes nicht entsprachen. Sie sollten auf von der HJ anberaumten Gesundheitsappellen nachgeprüft und möglichst für tauglich erklärt werden.

S. 941 – 944 stehen Informationen über unterschiedliche Klassifizierung bei den Untersuchungen je nach Tauglichkeit.

Albrecht  06.07.2011, 03:33

Brenda Ralph Lewis, Illustrierte Geschichte der Hitlerjugend : 1922 - 1945 ; die verlorene Kindheit. Wien : Tosa, 2001,40 41 zu Prüfungen, die vor dem Eintritt vom Jungvolk in die eigentliche Hitlerjugend standen:
„Die Jungen mussten das* Horst-Wessel-Lied* vorsingen, das der gleichnamige, 1930 getötete S-Mann geschrieben hatte […].

Dann mussten die Mitglieder des Jungvolks Fragen zur Rassen-, politischen und sonstigen Ideologie der Nazis und der Geschichte der Partei richtig beantworten. Auch die körperliche Fitness wurde geprüft. 60 Meter mussten in 12 Sekunden gelaufen, ein Ball geworfen und Weitsprunge gemacht werden. Dazu kam noch eine Querfeldeinwanderung, die bis zu drei Tage dauern konnte. Zuletzt gab es eine Mutprobe: Sie mussten aus dem ersten oder zweiten Geschoss eines Gebäudes in ein großes Tuch Leinwand springen, das von älteren Hitlerjungen straffgehalten wurde.“

S. 55: „Dabei wurde ein Unterschied zwischen geistig und körperlich Behinderten gemacht. Letztere durften der Behinderten- und Gebrechlichen-Hitlerjugend beitreten, solange sie die Rassenprüfung bestanden. Sie nahmen natürlich nicht am Sport und der paramilitärischen Schulung teil, lernten aber manuelle Handwerke wie Zimmerhandwerk, leichte manuelle und Büroarbeit. Sogar Blinde und Taube waren zur Hitlerjugend zugelassen, es sei denn, ihre Behinderung war erblich.

Mit den geistig Behinderten stand es anders. Die Nazis glaubten, um eine Herrenrasse zu schaffen, sei es nötig, Schachsinnige, Geisteskranke, Epileptiker, Schizophrene, Missgebildete, erblich Blinde und Taube und chronische Alkoholiker auszumerzen. Sie wurden sterilisiert oder im Rahmen des Euthanasieprogramms ermordet.“

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Außenseiter in der Hitlerjugend gab es nicht!

"Weicheier" kamen erst gar nicht in die Hitlerjugend und wurden entsprechend außerhalb gemoppt!

Die HJ sollte die Jugendlichen frühzeitig auf die ihnen zugedachte Rolle als nationale Rasseelite vorbereiten, sollte dazu anhalten, alles Schwache zu verachten und „auszumerzen“, und hatte die vielseitige Einsetzbarkeit der Heranwachsenden im Krieg vorzubereiten.

Das sagt wohl alles. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlerjugend#Ideologische_Ausrichtung

Es wurde nicht jeder aufgenommen. Die wollten da doch alle gerne mitmachen. Es war eine Ehre für die Jugendlichem. Die rissen sich darum.

Es gab das "Gesetz über die Hit ler Jugend". Da gab den § 3 Unwürdigkeit. Da heisst es u.a. es wird nicht aufgenommen "3. durch ihr sittliches Verhalten in der H itler-Jugend oder in der Allgemeinheit Anstoß erregen und dadurch die Hitl er-Jugend schädigen.

Das waren dann sozus. "Aus der Gesellschaft ausgestossene" Das war eine Schande und "ehrenrühig" So etwas kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie die Menschen in der Zeit meist dachten und handelten.

Albul 
Fragesteller
 04.07.2011, 18:53

Tut mir leid aber im "Gesetz über die HItlerjugend" kann ich nichts über Unwürdigkeit finden. Unter §3 habe ich dies gefunden:

§3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitlerjugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit "Jugendführer des Deutschen Reichs”. Er hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.

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Wenn man es so ausdrücken darf... innerhalb der HJ gab es sehr wenige bis gar keine Aussenseiter oder Moobingopfer. Im gegensatz zu heute war das eine Richtige Gemeinschaft in der viele zum ersten mal in Ihren Leben außerhalb der arbeit zeit für freunde hatten und gemeinsam sachen wie zelten, sport, etc. machten und auch zum ersten mal in ihren leben einen vollen teller zum essen hatten. So gesehen will ich mich jetzt nicht als Nazi oder so was hinstellen war die HJ in ihrer Struktur das genaue gegenteil zur heutigen Jugend. Sie hielten zusammen und halfen einnader was heute nur mehr leider zu selten der fall ist heute werden z.b. sportschwache jugendliche ja gleich gemobbt usw....