Was, wenn die Prüfungsaufsicht den Spickzettel nach der Prüfung sieht?
Hallo!
Was geschieht, wenn die Prüfungsaufsicht einen Spickzettel findet, nachdem man die den Saal verlassen hat? Man kann doch belangt werden, wenn man während der Prüfung erwischt wird, aber was wenn man den Saal schon verlassen hat und den Spickzettel erst dann auffällt, z.B. weil er aus der Tasche gefallen ist.
Man muss nachweisen, dass die Person gespickt hat, sonst kann es ja sein, dass eine andere Person diesen Spickzettel neben mir platziert hat.
Was würdet ihr denn machen, wenn jemand ganz nah am Nachbartisch jemand seinen Zettel verloren hat, der dann auf dem Fußboden in eure Nähe geflogen ist oder wenn jemand seinen Spickzettel auf euren Platz platziert?
Danke für ernste Antworten!
4 Antworten
Nein, es muss dir niemand nachweisen, dass du den Spickzettel auch benutzt hast.
Schon das Bereithalten gilt als Unterschleif > Prüfung nicht bestanden.
Das kommt ganz drauf an. Wenn der Schummelzettel auf dem Boden liegt und mit PC geschrieben wurde, ist es schwer beweisbar von wem der Zettel ist, sofern es keine Liste gibt, wer wo sitzt.
Gibt es aber eine Sitzliste und der Zettel ist mit deiner Handschrift geschrieben, hast du ein Problem oder wenn der Schummelzettel in den Zetteln bei der Abgabe dabei ist.
Bei uns hiess es, schon der Versuch der Täuschung führt zum Ausschluß der Prüfung.
Naja ein arg großer Zufall wäre es schon. Zudem wird die Handschrift ja passen
Aber was, wenn die Zuordnung zu der Person, die getäuscht hat, unklar ist?