Was wären die Konsequenzen Nackt in der Öffentlichkeit rum zu laufen?
Hey ich habe mich gefragt was wären die Konsequenzen splitternackt durch eine Stadt zu laufen wir z.B. Frankfurt dort wo aber auch viele Menschen sind gucken usw. Jetzt keine Gewalt sondern einfach nur laufen und mit Menschen reden oder so was. Was wären die Konsequenzen
6 Antworten
In Deutschland ist Kleidung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Maximal kann das als Belästigung geahndet werden, aber auch nur, wenn sich explizit jemand bei der Polizei darüber beschwert.
Zur Gefahrenabwehr kann die Polizei dich aus bestimmten Gebieten des Platzes verweisen, z.B. vor Kindergarten oder Schulen.
Dankeu👍 Eine der korrektesten und vernünftigsten Antworten zu dem Thema, welche ich bislang gelesen habe👍
Irgendwie unpraktisch, du musst ja einen Schlüssel mitnehmen um wieder in deine Wohnung zu kommen; den müsstest du dann ja irgendwie in der Hand tragen.
Splitternackt konsequent hieße auch barfuß; im Sommer barfuß auf heißem Teer laufen ist auch nicht jedermanns Sache; oder im Winter auf kaltem Schnee barfuß laufen. Oder gehe nur mal auf einem Kiesweg (grober Kies) barfuß, das machst du vielleicht ein-, zweimal, dann hast du davon die Schnauze voll.
Oder wenn du dir unterwegs was zu essen kaufen willst, wo dann das Geld oder die EC-Karte hin?
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Richtig gut das eigene "Nacktsein" ausleben geht zum Beispiel auf einem Fkk-Campingplatz. Und da ist man nicht nur alleine nackt, sondern die Leute, die einem entgegenkommen sind dann auch nackig.
Husten, Schnupfen, Heiserkeit (und ein wenig Ärger wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses).
Sex meinte ich auch nicht. Das ist der rechtliche Terminus, wenn man unangemessen in der Öffentlichkeit auftritt.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Das ist der rechtliche Terminus, wenn man unangemessen in der Öffentlichkeit auftritt.
eben nicht.
Wie wär's mit dem:
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist dabei schon gegeben, wenn bereits die Möglichkeit einer Wahrnehmung von fremden Personen als gegeben anzusehen ist. Es ist dabei nicht erheblich, ob ein Mensch tatsächlich die Handlungen als solche wahrgenommen hat oder nicht.
Gesetze sind grundsätzlich eindeutig in der Formulierung:
kein Sex, kein Straftatbestand.
Egal was der Volksmund zu "nackig in der Öffentlichkeit" sagt oder denkt.
In diesem Fall definitiv nicht! § 183a FORDERT eine sexuelle Handlung. Ich weiss zwar nicht, welche Präferenzen du so hast, aber nackig zählt in Deutschland nicht als sexuelle Handlung.
Falsch! Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt sexuelle Handlungen voraus! Nacktheit ist ein Zustand und keine Handlung.
Wenn sich Jemand durch den nackten Menschen belästigt fühlt, dann eine Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit,.
Wenn Du sexuelle Handlungen an Dir vollziehst oder einen Ständer hast, dann kommst Du in dem Bereich einer Straftat. Exhibitionismus oder Erregung öffentlichen Ärgernisses wären dann die entsprechenden Gesetze.
Das hört sich nach sexueller Belästigung an… aber geh einfach in den KitKatClub nach Berlin, wenn du das machen möchtest😘
Der FS will ja nicht den Rest seiner Tage nackig leben. Es geht also ohne Geld und zu Hause wartet jemand, der die Haustür öffnet ; - )