Was von beiden kann als Hauptschulabschluss gelten?
Was gilt von diesen beiden Zeugnissen als Hauptschulabschluss?
2 Antworten
Hi,
gleich vorweg:
dass ist nicht mein Fachgebiet und ich wohne auch nicht in Baden-Württemberg.
Aber:
Meine Schwester hat ihre Mittlere Reife durch einen Berufsabschluss (Krankenpflegerin) in Bayern anerkannt bekommen.
Auf ihrem Abschlusszeugnis stand als Bemerkung sinngemäß drauf:
"Frau...hat die Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von über 3,0 erreicht und somit den Mittleren Bildungsabschluss erworben".
Bei deinen Zeugnissen kann ich eine entsprechende Bemerkung nicht finden.
Vielleicht hast du einen bestimmten Notendurchschnitt nicht erreicht um den Abschluss anerkannt zu bekommen 😌
LG
Mir hätten nur noch wenige Punkte für eine 3.0 gefehlt, nur ist es eben eine 3,3 geworden.
Ich denke ich habe die Antwort gefunden:
Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
- einjährige gewerbliche Berufsfachschule (gegebenenfalls Zusatzprüfung in Englisch)
- einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule (Englisch mit Zusatzprüfung)
- einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
- zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule (das sollte es sein)
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Hauptschulabschluss-5001104-lebenslage-0
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich denke das zweite Zeugnis müsste anerkannt werden.
Kein Plan wie das mit den Coronamaßnahmen in den Schulen bei euch ist, deshalb würde ich dort anrufen und nachragen, ob das im Sekretariat persönlich abgegeben werden darf.
Falls nicht (vermute ich), kannst du es ja immer noch persönlich in den Briefkasten der Schule werfen. 👌
Das obere schon mal nicht, die Anforderungen liegen unter denen eines Hauptschulabschlusses.
Das untere Zeugnis beweist den Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung. Das wird gewöhnlich als mindestens gleichwertig mit einem Hauptschulabschluss angesehen.
Aber es kommt natürlich darauf an, für welchen Zweck man einen Hauptschulabschluss nachweisen will. Wenn du zum Beispiel an die Abendrealschule in Karlsruhe gehen willst: Dort wird nicht ein Hauptschulabschluss verlangt, sondern eine abgeschlossene Berufsausbildung, und die hast du ja. https://abendrealschule-karlsruhe.de/website.php?id=voraussetzungen.htm
Für eine Abendrealschule. Ich will da nämlich den Realschulabschluss nachholen.
Dort ist auch etwas angekreuzt mit der Berufsausbildung.
Ich habe oben gerade noch etwas ergänzt. Ein Hauptschulabschluss scheint in Karlsruhe nicht zwingend zu sein, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung wird erwartet.
Vielen Dank, das heißt es ist Gott sei Dank möglich, ich bin sowas von erleichtert..
Deswegen will ich ja auch den Realschulabschluss nachholen..