Was tun wenn Anbieter außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert?

6 Antworten

Hey Lausitzmann30,

der Anbieter tritt in Vorkasse, wenn du Dienste kostenpflichtig nutzt. Wenn du unbewusst ein Dienst in Anspruch genommen hast, kannst du bei deinem Anbieter genaue Details anfordern, sofern die Möglichkeit besteht bzw. du überhaupt einen Einzelverbindungsnachweis aktiviert hast.

Das du hier eine außerordentliche Kündigung schreibst verstehe ich leider nicht. Welche Hauptleistung kommt Mobilcom Debitel nicht nach?

Das ein Anbieter eine falsche Abbuchung macht, passiert selten, deshalb werden wohl die Kosten der Drittanbieter unbewusst von dir verursacht sein, um das zukünftig zu umgehen.. -> Drittanbieter-Sperre aktivieren lassen.

MfG

Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:35

https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/drittanbieter-urteil/https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/drittanbieter-urteil/debitel hat mir trotz bitte keine details über den anbieter mitgeteilt

dafür hatten sie 3 wochen zeit

geht hier nicht um irgendwelche hauptleistung

Wie geht es weiter, nachdem ich meinem Anbieter die außerordentliche Kündigung des Handyvertrags erklärt habe?

 

Nachdem Ihr Mobilfunkprovider das Einschreiben mit der Kündigung erhalten hat, muss er versuchen, innerhalb der Frist das von Ihnen beschriebene Problem zu beheben. Schafft er das nicht, so wird die außerordentliche Kündigung automatisch wirksam. Sie müssen sich nicht erneut schriftlich an Ihren Provider wenden, die Kündigung entfaltet von alleine Rechtskraft.

 

Mit Ablauf der Frist und Eintritt der Kündigung erlischt das Vertragsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet, da Ihr Mobilfunkanbieter ohne vertragliche Grundlage keine Forderungen für neu entstandene Beträge an Sie richten darf. Rechnungen, die nach dem Kündigungsdatum ergehen, müssen von Ihnen nicht mehr bezahlt werden.

 

Sollte Ihr Mobilfunkanbieter trotz Fristsetzung und Kündigung weiterhin davon ausgehen, dass noch immer ein Vertragsverhältnis mit Ihnen besteht, und weiter Rechnungen schickt, so sollten Sie diesen Rechnungen konsequent einen Widerspruch entgegen setzen. Teilen Sie Ihrem Provider mit, dass Sie diese Rechnungen nicht bezahlen werden, da die von Ihnen geäußerte Kündigung wirksam geworden ist.

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segox  13.12.2017, 19:52
@Lausitzmann30

Ich hoffe das du durch kommst, was ich sehr bezweifle, da du zu jeder Zeit die Möglichkeit hattest die Leistungen, AGBs und Produktinformationen bzgl. des Mobilfunktarifs zu lesen. 

Es ist schließlich ein Service von deinem Anbieter, dass du bequem mit der Handyrechnung zahlen kannst. Die großen Anbieter arbeiten am Ende ebenfalls mit Rechtsanwälten, um rechtlich abgesichert zu sein.

Du wirst hier durch offene Rechnungen vorerst wohl Schufa-Einträge bekommen.

MfG

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:09
@segox

glaube du hast nicht richtig gelesen,das abrechnen von drittanbietern ist das eine,die fehlenden details zu diesen ne andere,und um darum geht es

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Um Abos von Drittanbieter muss sich der Simkartenanbieter nicht kümmern. Das ist Sache zwischen dir und dem Drittanbieter. Eine ausserordendliches Kündigungrecht besteht nur bei Umzug ins Ausland oder Tod des Vertragsinhabers.

Lausitzmann30 
Fragesteller
 14.12.2017, 13:21

da bist du nicht richtig informiert,sonderkündigung bzw.außerordentliche Kündigung ist auch möglich wenn z.b der Anschluss unberechtigter Weise gesperrt wird oder unberechtiger Weise über Drittanbieter abgerechnet wird,könnte noch zich andere Gründe nennen aber das würde den Rahmen sprengen,das dazu

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 14.12.2017, 13:25

zudem muss mir der Drittanbieter laut Gericht Details zu den Drittanbietern zukommen lassen wenn ich das ausdrücklich wünsche,tut er das nicht dann ist es mein Recht Ihm eine Frist zusetzten damit er das Problem löst,reagiert er auch dann nicht wenn die Frist abgelaufen ist dann greift die Kündigung da ich diese bei der Frist angekündigt habe,denn ich als Verbraucher muss nachvollziehen können um welche Anbieter es sich handelt und für welche Leistung abgerechnet worden ist,gibt leider genug abofallen und schwarze schafe

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 14.12.2017, 13:29

und es ist keineswegs sache zwischen mir und dem drittanbieter,das ist es erst wenn mir der Anbieter Informationen zukommen lässt damit ich die Drittanbieter kontaktieren kann,und solange das nicht der Fall ist handelt es sich um eine Sache zwischen mir und dem Anbieter da ja die Drittanbieterkosten auf meiner handyrechnung abgebucht worden sind,und die Handyrechnung kommt ja bekannterweise nicht von den drittanbietern sondern vom mobilfunkanbieter

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Dann musst Du vor Gericht ziehen.

Allerdings sehe ich in der Sache die Du hier schilderst absolut keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Vor Gericht würde die Kündigung meiner Meinung nach also nicht durchgehen.

Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:01

Sicherlich besteht ein Kündigungsgrund,schon alleine das Abrechnen von Drittanbietern auf der Handyrechnung,zudem muss laut Gerichtsurteile der Anbieter Informationen der Drittanbieter dem Kuden zukommen lassen

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Messkreisfehler  13.12.2017, 19:17
@Lausitzmann30

Dann versuchs mal vor Gericht, ich bin nach wie vor der Meinung das Du nicht vor Gericht durchkommst. Da ändert auch ein Beitrag von irgendeinem Rechtsanwalt nichts, vor allem wenn er schon nicht in der Lage ist den Plural von AGB fehlerfrei zu Papier zu bringen...

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andie61  13.12.2017, 19:55
@Lausitzmann30

@Lausitzmann30,dann begründe Du doch einmal warum Du hier fragst wenn Du sowieso meinst alles bessere zu wissen?

Du hast in einem Punkt recht,der Anbieter muss Dir die Daten des Drittanbieters benennen,wenn er das aber nicht tut berechtigt das noch lange nicht zur ausserordentlichen Kündigung,alle Urteile dazu sind einzelfallentscheidungen und keine Grundsatzurteile,somit müsstest Du auch klagen um Dein Anliegen durchzusetzen.

Wie erfahre ich wer der Anbieter einer zusätzlichen Leistung ist, die über meine Telefonrechnung mit abgerechnet wird?

Es ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen, dass neben der Nutzung von Internetzugangs- und Telefondiensten weitere kostenpflichtige Dienste über das Internet bzw. Telefon erbracht werden können. So kann neben der Nutzung des Internets bzw. Telefons auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung, Angebot von weiteren Dienstleistungen) stattfinden.

Diese Problematik der Nutzung einer auf einer Website oder über das Telefon angebotenen zusätzlichen Dienstleistung und der Abrechnung auf der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers unterfällt nach § 45p TKG dem Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen.

Stellt der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dem Teilnehmer eine Rechnung, die auch die Entgelte für Leistungen Dritter ausweist, so muss er dem Teilnehmer auf Verlangen unverzüglich und kostenfrei folgende Informationen zur Verfügung stellen:

1. die Namen und landungsfähigen Anschriften der Dritten,

2. bei Diensteanbietern mit Sitz im Ausland zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland.

Die gleiche Verpflichtung trifft auch den beteiligten Anbieter von Netzdienstleistungen. Weiterhin muss der verantwortliche Anbieter einer neben der Verbindung erbrachten Leistung auf Verlangen des Teilnehmers diesen über den Grund und Gegenstand des Entgeltanspruchs, der nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung ist, insbesondere über die Art der erbrachten Leistung, unterrichten.

Die Telekommunikationsdienstleistung (Herstellung der Internet-/Telefonverbindung) erbringt ein Telekommunikationsanbieter (TK-Anbieter). Die hier in Rede stehende vertragliche Vereinbarung über die Zahlung eines Entgelts für eine zusätzliche Leistung ist hiervon zu trennen.

Der Anbieter der zusätzlichen Leistung fungiert nicht als Telekommunikationsanbieter und ist daher dem Telemediendienst zuzuordnen. Die Kontrolle, Einhaltung und Durchsetzung des Telemediengesetzes (TMG) liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich ggf. an die zuständige Stelle (i.d. R. das Wirtschaftsministerium) des betreffenden Bundeslandes zu wenden.

Wie kann ich verhindern, dass Leistungen von Drittanbietern über meine Mobilfunkrechnung abgerechnet werden?

Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste sowie von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung netzseitig gesperrt wird. Damit kann er verhindern, dass Leistungen, die keine Verbindungsleistungen sind (z.B. im Internet angebotene Dienste) über seine Telefonrechnung abgerechnet werden. Dieses ist in § 45d TKG festgelegt.

Quelle:Bundesnetztagentur

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:13
@Lausitzmann30

ich sehe das anderes,wenn mir der anbieter trotz aufforderung und fristsetzung keine details des anbieters mitteilt habe ich das recht mich dagegen zu wehren,und das habe ich mit der kündigung,und warum sollte ich klagen?wenn dann muss wohl der anbieter das tun,wir reden hier von etwa 90€ augenblicklich,und mag sein das es gerichtsurteile sind die nicht immer standart sind,aber solltest wissen diese es in deutschland werden können

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:19
@andie61

und leider steht in diesem beitrag überhaupt nix darüber was passiert wenn der anbieter keine details über den drittanbieter mitteilt,schade,somit kann ich mit diesen beitrag nichts anfangen

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Debitel als dein Provider ist

1. NICHT für Drittanbieter zuständig, muss also auch nicht reagieren

2. Ich würde mir beim Provider aber SOFORT eine Drittanbietersperre schalten lassen. 

3.Die Adresse des Abbuchers solltest du aus einer detaillierten Rechnung von deinem Anbieter besorgen können und nur bei dem kannst du widersprechen.bzw ,ein ggf. Abo kündigen und abgebucht Beträge zurück fördern. Diesen Widerspruch in Kopie (Mail) in Kopie an deinen Telefonanbieter mit der Bitte, Rückbuchung aus Kulanzgründen, denn die verdienen prozentual auch an diesen ungewollten Abbuchungen. 

Ein Grund für rechtliche aussergewöhnliche Kündigung ist DAS KEINESFALLS, DA Debitel nur Rechnungen für deine Telefonnummer von Fremdfirmen an dich weiter gibt, die sie nicht prüfen müssen.

Und ja- ich hatte diesen Fall auch,und ja, auch bei Debitel- gehandelt wie oben beschrieben und  habe alles wieder bekommen, 

Viel Erfolg

P.S. Wenn du eine Drittanbietersperre schalten lässt, gehört u.a. auch das Bezahlen von Apps aus dem GoogleStore dazu, denn das ist auch ein Drittanbieter.

Erstmal würde ich daran zweifeln, dass überhaupt ein Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht....

Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:02

das habe ich,sonst hätte ich keine außerordentliche Kündigung ausgesprochen

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SaVer79  13.12.2017, 19:10

Ich kann in deinem Beitrag nicht erkennen, dass sich dein Anbieter weigert, die Rechnung zu korrigieren....dort steht, er hat bisher noch nicht reagiert.

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:13
@SaVer79

er hat weder die rechnung korrigiert noch auf meine kündigung reagiert,er hatte 3 wochen zeit dafür

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SaVer79  13.12.2017, 19:17

Auf die Kündigung muss er nicht reagieren....

Und allein die Tatsache, dass bislang noch keine Reaktion vorliegt, berechtigt dich nicht zur außerordentlichen Kündigung.... das steht auch in keinem deiner verlinkten Artikel! Wenn du übrigens den zweiten Artikel nochmal liest, steht da übrigens auch nicht, dass der Anbieter Drittanbieter nicht über die Handyrechnung anrechnen dürfte....

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:21
@SaVer79

Wie geht es weiter, nachdem ich meinem Anbieter die außerordentliche Kündigung des Handyvertrags erklärt habe?

 

Nachdem Ihr Mobilfunkprovider das Einschreiben mit der Kündigung erhalten hat, muss er versuchen, innerhalb der Frist das von Ihnen beschriebene Problem zu beheben. Schafft er das nicht, so wird die außerordentliche Kündigung automatisch wirksam. Sie müssen sich nicht erneut schriftlich an Ihren Provider wenden, die Kündigung entfaltet von alleine Rechtskraft.

 

Mit Ablauf der Frist und Eintritt der Kündigung erlischt das Vertragsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet, da Ihr Mobilfunkanbieter ohne vertragliche Grundlage keine Forderungen für neu entstandene Beträge an Sie richten darf. Rechnungen, die nach dem Kündigungsdatum ergehen, müssen von Ihnen nicht mehr bezahlt werden.

 

Sollte Ihr Mobilfunkanbieter trotz Fristsetzung und Kündigung weiterhin davon ausgehen, dass noch immer ein Vertragsverhältnis mit Ihnen besteht, und weiter Rechnungen schickt, so sollten Sie diesen Rechnungen konsequent einen Widerspruch entgegen setzen. Teilen Sie Ihrem Provider mit, dass Sie diese Rechnungen nicht bezahlen werden, da die von Ihnen geäußerte Kündigung wirksam geworden ist.

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:26
@SaVer79

und wie kommst darauf das er auf die kündigung nicht reagieren muss?kannst das begründen?

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SaVer79  13.12.2017, 19:24

Wie es weiter geht: wenn der Anbieter davon ausgeht, dass die Kündigung nicht wirksam ist, dann wird er die offenen Posten zunächst durch das Mahnverfahren und letztlich-wenn du Rechtsmittel dagegen einlegst - vor Gericht durchsetzen. Dann entscheidet das Gericht, ob du kündigen duftest oder nicht

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:28
@SaVer79

dann soll er das machen,wenn er nicht davon ausgeht dann wird es es mir sicherlich mitteilen aber das glaube ich eher weniger da er ja 3 wochen lang nicht reagiert hat

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SaVer79  13.12.2017, 19:29

Selbstverständlich wird dein Anbieter die offenen Rechnungen einfordern...

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:31
@SaVer79

kann er ja gerne tun,zahlen muss ich trotzdem nicht da die kündigung bereits wirksam ist

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:33
@SaVer79

habe ja gegen die aktuelle rechnung widersprochen mit dem hinweis auf die wirkame kündigung,mal gespannt wie debitel reagiert bzw.was sie mir mitteilen werden

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SaVer79  13.12.2017, 19:34

Sie werden dir mitteilen, dass ein gültiger Vertrag besteht und du deshalb natürlich weiterhin deine Rechnungen zu zahlen hast....

Die Tatsache alleine, dass du der Meinung bist, ein außerordentliches Kündigungsrecht zu haben, reicht ja nunmal noch lange nicht aus

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:37
@SaVer79

kannst du nicht lesen?ich habe doch die kündigung begründet,das hat nichts mit meinung haben zutun

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SaVer79  13.12.2017, 19:39

Und der Anbieter (und dessen Rechtsabteilung) werden dir begründen, warum du eben kein Sonderkündigungsrecht hast....

Und letztlich entscheidet dann ein Richter, ob er ein Sonderkündigungsrecht sieht oder nicht

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:48
@SaVer79

mag sein,aber das haben sie bisher ja nicht getan was ich schon seltsam finde,da debitel in der frist das problem nicht behoben hat ist die kündgung wirksam und somit können die machen was sie wollen,sie hatten ja 3 wochen zeit zu reagieren,ihr pech wenn sie das nicht tun,in meinen augen besteht kein vetrag mehr und somit fehlt die grundlage jeden monat weitere rechnung zuschicken

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SaVer79  13.12.2017, 19:41

Übrigens wäre ich eher verwundert, wenn ein Richter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bejahen würde....

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:46
@SaVer79

warum verwundert?begründe doch mal warum du dieser ansicht bist

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SaVer79  13.12.2017, 19:50

Weil ein Sonderkündigungsrecht ja allenfalls dann bestehen kann, wenn der Anbieter dir weiterhin rechtswidrige Rechnungen stellt und sich zB weigert, auf deine Einwendungen einzugehen und dich zB an den Drittanbieter verweist. Hier liegt ja aber noch nicht mal irgendeine Reaktion vor. Möglicherweise prüft der Anbieter deine Einwendungen ja noch und möglicherweise werden die Drittanbieter ja zu recht abgerechnet....du hättest erstmal eine Reaktion abwarten müssen und ggf. nochmal versuchen müssen Kontakt aufzunehmen. Übrigens geht auch die von dir zitierte Seite sicher nicht davon aus, dass du gleich nach 3 Wochen ohne irgendeine Reaktion außerordentlich kündigen kannst....

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 19:58
@SaVer79

wenn du richtig gelesen hast dann sollte man dem anbieter eine frist setzen,das habe ich getan und 3 wochen ist ne lange zeit,da hätte man das problem ja lösen können oder man hätte kontakt mit mir aufgenommen,es geht hier nicht um das abrechnen von anbietern sondern darum das ich mehrmals debitel schriftlich darum gebeten habe mir details der beiden drittanbieter mitzuteilen,komischerweise haben sie das ja gemacht,aber nur bei einem aber bei dem anderen nicht,und das nicht reagieren sehe ich als hinauszögern und mehr nicht,also komme mir nicht mit prüfen,die hatte genug zeit und irgendwann bin ich es leid debitel immer wieder von vorne darum zu bitten das problem zu beheben

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:02
@Lausitzmann30

und ich habe in der außerordentlichen kündgung das problem beschrieben und darum gebeten es zu beheben,weiß ja nicht ob ich dir das wort frist erklären muss?die wussten also das nach 3 wochen die außerordentliche kündigung eintritt wenn nichts passiert,oder meinste ich schicke alle 3 wochen ne neue frist?

wenn du ne aufforderung bekommst du sollst summe x innerhalb von 3 wochen bezahlen kannst danach auch nicht sagen das muss ich ja nicht

denke mal drüber nach bevor du mir solche antworte schickst oder arbeitest selbst für einen anbieter?würde mich nicht wundern nachdem was du mir für atworten gibst

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SaVer79  13.12.2017, 20:00

Tja....und genau deshalb hast du ja einen Anspruch auf Nennung der Daten des Drittanbieters. Diesen kannst du durchsetzen.

Aber : wir werden und ohnehin nicht einigen und du wirst sehen, wie letztlich der Richter entscheidet

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:05
@SaVer79

verstehst es nicht oder?du sagst es ja selber,anspruch auf details des anbieters,und bis heute habe ich keine von dem anderen bekommen,verstehst?und da ich nicht bis lebensende darauf warten möchte ebend diese frist,das ist mein gutes recht,wenn jemand von dir geld möchte dann wird er auch nicht ewig warten und dir eine frist setzen?verstehst du das?

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:06
@SaVer79

ging mir nicht darum mich hier mit jemanden zu einigen,ich wollte lediglich paar hilfreiche antworten und mehr nicht

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SaVer79  13.12.2017, 20:10

Du hast ja gemerkt, dass die meisten hier deine Ansicht nicht teilen....musst du eben abwarten, was der Richter entscheidet, wenn es beide Seiten darauf anlegen.

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:17
@SaVer79

tja warscheinlich haben die wenigsten ahnung was auch auf mich zutrifft,sonst hätte ich diesen beitrag hier nicht ersellt,und es war auch nicht mein anliegen das alle hier schreien das ich voll recht habe,ich wollte lediglich paar hilfreiche antworten,vielleicht auch von leuten die gleiche erfahrungen gemacht haben,aber die hat wohl hier keiner gemacht,und ob es vor dem richter landet,das kann keiner sagen,aber bei unter 100€ würde ich es amüsant finden wenn das vor gericht landet

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SaVer79  13.12.2017, 20:22

Für Richter sind auch kleine Streitwerte nichts ungewöhnliches. Und die Summe mehrerer monatsrechnungen inklusive Mahnkosten etc. kann schnell höher als 100 Euro liegen.

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Lausitzmann30 
Fragesteller
 13.12.2017, 20:28
@SaVer79

mag sein,aber ob debitel diesen schritt geht kann auch keiner sagen,wie gesagt,ich sehe meine kündigung als berechtigt und begründet an,und ich werde ja sehen ob debitel endlich mal reagiert,bin das positiv gestimmt da ich ja gegen die aktuelle rechnung widerspruch eingelegt habe,denke schon das sie da reagieren,schönen abend

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