Was steht in einem erweiterten Führungszeugnis?

4 Antworten

Im erweiterten Führungszeugnis steht drin, ob Du Dir mal was hast zuschulden kommen lassen mit Kindern (also z. B. Missbrauch). Das ist der Unterschied zum normalen Führungszeugnis.

MKMKJKAK  12.09.2020, 17:22
Folgen Ladendiebstahl (Jugendstrafrecht)?

Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.

Fragen 

1) Darf Lena Polizei werden? 

2) Darf Lena eine Führerschein machen? 

3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten

4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?

5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?

0

Hallo,

was ist ein erweitertes FüZ und was steht drin? Da schaust Du am besten Mal beim Bundesjustizamt rein, welches ja für die Führung der Strafregister und Ausstellung der Führungszeugnisse zuständig ist (bitte den ganzen Link in die Adresszeile kopieren):

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#doc3816794bodyText12

Dort unter Punkt 12 ist alles für uns Laien erklärt. Das FüZ bekommst Du auch nicht so ohne Weiteres, sondern:

"Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen."

Du musst also eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers(der Nachhilfeorganisation) vorlegen.

Denk' dran, dass es nicht darum geht, ob Du etwas "erbärmlich" findest, sondern der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht. Oder hättest Du als Schülerin gerne Lehrer, die wegen Sexualstraftaten mit Schutzbefohlenen verurteilt worden sind?

Ihr Jugendlichen wollt doch immer so erwachsen sein, also akzeptier' es einfach, denn ohne FüZ wird es nichts mit dem Nachhilfejob.

Tabea14 
Fragesteller
 29.09.2013, 19:32

Ist doch logisch, dass ich es ein bisschen übertrieben finde. Und der Lehrer-Schüler-Vergleich ist was ganz Anderes. Wenn man für einen normalen Job nur ein einfaches Führungszeugnis braucht und ich, als 15-jährige Schülerin, die Nachhilfe geben möchte, ein erweitertes Führungszeugnis..?

Dass ich das nicht ohne Weiteres kriege, ist mir auch klar. Und selbstverständlich bekomme ich die schriftliche Aufforderung, schließlich wurde ich von der Schule gebeten und bin nicht selber hinterher gerannt.

Du kannst nicht alle Jugendlichen gleich bewerten, mein erwachsener Freund. Ich wäre gerne wieder in meine Kindheit versetzt und ich weiß, was ich sage. Auch wenn es schwer zu glauben ist, die Jugendlichen sind ja immer so naiv und wissen nichts zu schätzen.

Außerdem habe ich mich nie beschwert, ich wollte lediglich den Unterschied wissen. Vielen Dank für deine freundliche Antwort :)

0
rudim1950  30.09.2013, 10:12
@Tabea14

Hi, schön für Dich, aber der Gesetzgeber hat sich natürlich etwas dabei gedacht, als er diese Änderungen im Zentralregistergesetz aufgenommen hat. Es kommt ja nicht von mir.

Das Gesetz macht eben keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern oder sortiert nach Alter, sondern sagt einfach, bei jemandem, der mit Abhängigen arbeitet und diese Abhängigkeit ausnutzen könnte, müssen wir sicherstellen, dass in dieser Beziehung keine Straftaten begangen wurden.

Und ein Eintrag würde ja auch nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils erfolgen und nicht auf Verdacht.

Was meinst Du, was im umgekehrten Fall alles los wäre? Da würden die Eltern aber schnellstens die Schule verklagen oder die Aufsichtsbehörden nach dem Motto: "Das hättet ihr wissen müssen." "Mir ist das eh schon aufgefallen ..." usw.

1
Coboldt  20.11.2014, 15:37
@Tabea14

Mit Logik hat schon mal gar nciht zu tun. Den Ausführungen von rudim 1950 ist eigentlich nichts hizuzufügen.

1

Da geht's eigentlich darum, ob Du irgendwelche Delikte in Bezug auf sexuellen Missbrauch etc. drin zu stehen hast. Dabei ist zweitrangig, ob Du schon mal geklaut hast oder so.