Ich verkaufe jetzt zum ersten mal bei Ebay und möcht gern wissen was IMMER bei einer Beschriebung dabei sein sollte, damit ich mich nicht straftätig mache. Danke euch schon im Vorraus =)
Hallo,
Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich.
Garantie kann nur der Hersteller gewähren - mit der Gewährleistung verhält es sich anders.
Es gibt bei eBay auch Foren, - da "wird Dir geholfen ".
LG

Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung
Teify am 3. Februar 2009 15:42 und: keine Rücknahme.
Ich schreibe immer "Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme".

Das hab ich immer bei geschrieben:
Ich kann keine Garantie, Rückgabe oder Umtausch gewähren, da ich Privatverkäufer bin. Wenn Sie unversicherten Versand wählen, übernehme ich keinerlei Haftung, falls die Sendung verloren geht oder beschädigt wird! Sollte innerhalb von 21 Tagen (also 3 Wochen) keine Zahlung eingehen, sehe ich mich gezwungen bei Ebay Meldung zu machen. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie diese Bedingungen akzeptieren.
"Da es sich hierbei um eine private Auktion handelt, übernehme ich keine Garantie und Gewährleistung. Ein Umtausch ist nicht möglich." Aber auch ohne Hinweis machst Du Dich nicht strafbar, hast nur nachher viell. Ärger mit dem Käufer