ebay Text für Privatverkäufer - keine Garantie, Rückgaberecht u.s.w.?

19 Antworten

Wer ist denn hier der jenige, der keine Ahnung hat, aber falsche Tipps gibt? Garantie kann nur ausgeschlossen werden, wenn man defekt verkauft? Seit wann das? Das Gesetz gilt ausschließlich für Gewerbe und nicht für Privat. Anscheinend haben Sie die Gesetze nicht richtig gelesen oder verstanden.

http://de.wikipedia.org/wiki/EBay#Rechtliches

^^ Da steht alles wichtige drin.

TheLees  14.03.2009, 06:52

Auch dieser User liegt falsch. Wieder hat er das Wort Garantie nicht bedacht.

“Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.�? Auch diese Klausel ist meines Erachtens völlig ausreichend. Sicherheitshalber kann man sie noch ergänzen um: “Es handelt sich hier um einen Privatverkauf. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.�? Im Übrigen gilt das oben bereits gesagte hinsichtlich der Beschaffenheitsvereinbarungen und arglistigen Täuschung.

Quelle: http://schlaues-sparen.de/ebay-text-fur-privatverkaufer/

Formulierungen wie „nach neuem EU-Recht keine Garantie�?, „Ausschluss der Garantie�? oder „keine Garantie, keine Rücknahme�? sind ohnehin inhaltlich riskant. Ein Garantieversprechen ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus und daher etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung.

Meine Güte, hier sind wirklich unendlich viele Fehler in den "hilfreichen Tipps" vorhanden.

So wie es TheLees geschrieben hat, ist es richtig. Verkäufer ob Privat oder nicht, spielt überhaupt gar keine Rolle. Warum sollte dann überhaupt noch jemand etwas gewerblich verkaufen, wenn er als Privatmann absolute Narrenfreiheit genießt und der Laie' dann dazu vermutlich nicht einmal eine Steuer bezahlen muss.

"Recht" ist so einfach, man darf das Hirn nur nicht einfach permanent auf Standby halten.

Generell gilt: Die Artikelbeschreibung muss korrekt sein. Alle Behauptungen müssen stimmen und es darf kein Mangel verschwiegen werden. Sofern man dagegen verstösst, hat der Käufer selbstverständlich das Recht auf den Umtausch. Das Internet-Verkaufrecht ist im übrigen noch strenger als normales Handelsrecht, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird.

Ich schreibe immer diesen Satz:

Privatverkauf, daher keine Garantie / Rücknahme / Umtausch oder Gewährleistung.


Und ich finde das sollte wohl ausreichen. Statt wie manche Ebayer es handhaben, da irgendwelche langen Paragraphen einzufügen.

Man ist nur dann auf der sicheren Seite, wenn man die Mängel einer Sache genaustens dokumentiert und dem Käufer mitteilt. Wenn man die Sache als "defekt" angibt, dann gibt es auch keinen Umtausch oder Geld zurück!

Wenn der Verkäufer den Mangel nicht angegeben hat, so haftet er bei "Gebrauchtware" für mindestens 1. Jahr nach Verkauf, egal was für eine "geschickte" Formulierung er gewählt hat. (10. Jahre, wenn er gewusst hat, dass er Schrott verkauft)

Wenn man z.B. eine Waschmaschine mit defekten Leitungen verkauft und der Kaüfer einen lebensgefährlichen Stromschlag abbekommt, nach dem er das Ding angeschlossen hat, dann ist der Verkäufer, neben einer Zivilklage aus oben beschriebener Rechtslage, noch zusätzlich "strafrechtlich" am "Popo"!

P.s.: man kann nur die "Garantie" ausschließen, die eine FREIWILLIGE Angabe ist.

Gesetzliche Haftung bleibt!!!