Was sagt die StVO zu folgenden 2 Situationen?

4 Antworten

  1. Es gibt eine Pyramide: Ganz unten steht "Rechts vor Links" dann kommen Verkehrsschilder, darüber Ampeln und ganz oben stehen Weisungen von Polizeibeamten. Wenn eines davon bsw. eine Ampel ausgeschaltet ist, geht es zu Ebene darunter. Also als letztes greift immer Rechts vor links. Wenn es um Geschwindigkeitsschilder geht, dann gilt einfach die Geschwindigkeit, die davor gegolten hat.
  2. Eine Kreuzung oder Auffahrt hebt die Geschwindigkeit nicht auf. Vor allem, wenn eine Person ortskundig ist, wird erwartet, dass sie die Strecke kennt und somit auch die Geschwindigkeitsbegrenzung. Alle anderen haben leider Pech gehabt. Aber deshalb wird, die Geschwindigkeit auch meistens nach einer Auffahrt wiederholt. Und wenn nicht direkt nach der Auffahrt dann doch nach ein paar 100m
die elektronische schilder sind aus und es ist kein stationäre Schild vorhanden

Wenn die Wechselzeichenanlage ausgeschaltet ist, heißt das einfach "kein Schild vorhanden". Das heißt, es ändert sich nichts an den Regeln.

man fährt auf einen Autobahn auf die mit 100 limitiert ist das letzte Schild das ist vor der Auffahrt (das bedeutet wer aufährt und orts fremd weiß nicht das die limitiert ist

Grundsätzlich gilt das Tempolimit weiter, die Auffahrt hebt es nicht auf.

Wenn du aber erst nach dem Schild auf die Autobahn auffährst und mangels Ortskunde nichts von dem Tempolimit wissen kannst, kannst du einen Bußgeldbescheid anfechten, weil das Tempolimit dir gegenüber nicht durchgesetzt werden kann.

In beiden Fällen gilt Richtgeschwindigkeit ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – KFZ-Mechatroniker
Schulzefa 
Fragesteller
 29.10.2023, 08:43

Es heißt aber wenn ich recht erinnere auch eine auffaht Kreuzung hebt keine Beschränkung auf

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RedPanther  29.10.2023, 10:01

Bitte zitiere einmal den Paragraphen, aus dem du entnimmst dass eine Auffahrt ein Streckenlimit aufhebt.

Es wäre mir nämlich neu, dass der existiert.

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