Was passiert wenn man mit einem Mofa Führerschein einen 45km/h roller fährt?

4 Antworten

Ein Fahrzeug mit einer faktischen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zählt als Kraftfahrzeug i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV, ohne unter die Ausnahme des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zu fallen. Du bist daher nicht berechtigt, ein solches Fahrzeug zu Führen, ohne mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM zu sein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat. Nach allgemeinem Strafrecht wird es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, eine Freiheitsstrafe ist hier zwar möglich, aber bei Ersttätern sehr unüblich. Im Jugendstrafrecht wird es wohl auf eine gehobene Anzahl Sozialstunden und Verkehrsunterricht o. ä. (§ 10 / § 15 JGG) hinauslaufen. Ggf. wird auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erteilt.

Dazu kommen zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV), die fünf Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG). Auf einen eventuellen PKW-Führerschein wird sich das auch nicht gerade positiv auswirken, über solche Vorfälle wird grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde informiert, die darüber dann im Einzelfall entscheidet.

Hi, das wäre eine Straftat.

Da gibts keinen Katalog wie bei Ordnungswidrigkeiten, sondern ein Richter legt die Strafe je nach Einzelfall und Tatumständen fest.

Da ist durchaus möglich, dass der Straftäter eine Sperrfrist bekommt, ja.

Eine Mofa- Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im juristischen Sinne. Ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug, bedarf allerdings der Mofa- Prüfbescheinigung. Fährt der Roller 45 km/h, dann handelt es sich nicht um ein Mofa sondern um einen Motorroller, juristisch Kleinkraftrad genannt, welches der Fahrerlaubnis der Klasse AM bedarf. Dementsprechend, würde es sich dabei um den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Sinne von §21 des Straßenverkehrsgesetzes handeln. Die Polizei würde hier dementsprechend eine Strafanzeige anfertigen müssen. Die Staatsanwaltschaft könnte, hier spielen dann verschiedene Dinge eine Rolle, das Strafverfahren einstellen. Es könnte allerdings auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen und über das Strafmaß der Richter entscheiden. Desweiteren, würde die Polizei vor Ort die Weiterfahrt untersagen müssen und der Motorroller dort stehen bleiben. Es müsste dann entweder eine Person mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM ihn dort abholen oder aber wenn diese Möglichkeit nicht besteht auf eigene Kosten ein Abschleppunternehmen. Auch eine Führerscheinsperre, wäre möglich.

Mfg

Einen MoFa - Führerschein gibt es nicht.

Es gibt eine Prüfbescheinigung, die in keinster Weise einer Fahrerlaubnis nach FEV gleichzusetzen ist.

Das wäre Fahrebn ohne Fhererlaubnis, ein STRAFTATBESTAND nach § 21 StVG, darauf steht bis zu einem jahr Knast oder eine Geldstrafe. Als jugendlicher Straftäter fällt Knast und Geldstrafe weg, dafür gibt es dann ein dickes Sozialstundenkonto, und einen Eintrag ins Bundeszentralregister, welcher verhindern kann, das Du die nächsten 5 Jahre keine Ausbildung/Job im öffentlichen Dienst bekommst, eine Beamtenlaufbahn anstreben kannst, als Pilot oder Berufskraftfahrer ausgebildet/eingesetzt werden kannst, keine Jobs im Bewachungsgewerbe oder an besonders sicherheitsrelevanten Objekten, wie Kraftwerken oder Flughäfen ausüben kannst.

Answer1234567  04.03.2024, 15:24
und einen Eintrag ins Bundeszentralregister

Nein. Im Bundeszentralregister stehen strafrechtliche Verurteilungen i.S.d. § 4 BZRG. Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel (z. B. Sozialstunden) haben grundsätzlich keinen Strafcharakter (§ 13 Abs. 3 JGG) und werden alleine nicht in das Bundeszentralregister aufgenommenen.

Und der Einblick in das Erziehungsregister ist ziemlich limitiert (§ 61 BZRG), die Einträge dort sind nur in tatsächlich sicherheitskritischen Branchen relevant (Bundeswehr, ggf. Polizei, nachrichtendienstliche Tätigkeiten, waffenrechtliche Erlaubnisse, u.ä.).

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