Was passiert wenn man einen Roller fährt der bis zu 90kmh fährt mit einem Klasse B Führerschein (Probezeit)?

3 Antworten

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftatbestand nach § 21 StVG. Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Knast. In der regel gibt es bei Ersttat eine dicke Geldstrafe mit einer Anzahl von Tagessätzen, die dich an der Vorstrafe kratzen. Er ein sauberes BZR braucht für seinen Job später, sollte sich das besser gut überlegen.

Natürlich gibt es eine Fahrerlaubnissperre, und Punkte in Flensburg obendrauf.

Das ist im Sinne von §21 Straßenverkehrsgesetz ein Straftatbestand, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es würde also eine Strafanzeige deswegen zur Folge haben und selbstverständlich, würde auch die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt werden. Die Probezeit würde auf insgesamt vier Jahre verlängert werden und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet werden. Den Roller, müsste dann entweder eine Person die über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt dort abholen oder ein Abschleppunternehmen auf eigene-/ auf deine Kosten. Wenn es zu einem Schadenereignis bzw. zu einem Unfall kommen sollte, dann kämen zudem auch große Probleme mit der Versicherung auf dich zu. Das der Fahrer nicht in Besitz einer entsprechend erforderlichen, gültigen Fahrerlaubnisklasse gewesen ist, ist für eine Versicherung immer ein gutes Argument, für den entstandenen Schaden nicht aufkommen zu wollen bzw. anschließend dann den Fahrer in Regress zu nehmen. Alles in Allem, kann man also nur dringend davon abraten, dies zu tun. Kaufe dir einen Roller, den du mit der Klasse AM, die ist ja in der Klasse B integriert, fahren darfst oder erwerbe noch die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Damit, bist du auf der rechtlich sicheren Seite.

Mfg

Aufbauseminar und Strafverfahren sind dir sicher. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist denkbar.