Was passiert, wenn man als Zeugin Lügen erzählt?

5 Antworten

Für eine Falschaussage vor Gericht bekommt man vermutlich eine nicht unbeträchtliche Geldstrafe. Wenn man allerdings vereidigt wird, dann steht durchaus eine Gefängnisstrafe, vermutlich zur Bewährung, im Raum.

Es kommt auch ganz darauf an was man aussagt und welche Straftat man deckt. Unter Umständen kommen noch andere Straftaten dazu. Wenn man aussagt, dsss man gesehen hat, dass ein anderer die Straftat begangen hat, aber das gar nicht stimmt kommt z.B. noch "Falsche Verdächtigung" hinzu. Unter Unständen wäre auch "Strafvereitelung" in Betracht zu ziehen.

Mit einer Falschaussage begibt man sich meistens auf ganz dünnes Eis.

Begeht man dagegen eine Falschaussage nach § 160 StGB, also einer Verleitung zum Meineid, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Ein Meineid wiederum wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Quelle: https://www.klugo.de/blog/strafe-bei-falschaussage

Begeht man dagegen eine Falschaussage nach § 160 StGB, also einer Verleitung zum Meineid, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Ein Meineid wiederum wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Das ist eine Falschaussage dadurch dass du vor Gericht schwörst nur die Wahrheit zu sagen, mit einer Geldstrafe kannst du rechnen und wenns blöd kommt auch mit einer Gefängnissstrafe.

Lass es einfach!! Am besten du hast nichts gehört und nichts gesehen!!!