Was passiert wenn man 30.000 geschenkt bekommt?

4 Antworten

Grundsätzlich ja, wobei die Schenkungssteuer identisch mit der Erbschaftssteuer ist. Wie hoch die zu entrichtende Steuer ist, hängt von der "Steuerklasse" ab, also davon, in welcher Beziehung Du (z.B. Kind, Ehegatte, Geschwister etc.) zum Schenker stehst. Je nach Steuerklasse und Beziehungsstand besteht ein individueller Freibetrag. Je nach Steuerklasse und den über den Freibetrag hinausgehenden Schenkungsbetrag variiert dann zusätzlich noch der Steuersatz. So hat man als Ehegatte den höchsten Freibetrag (500 TEUR) und den niedrigsten Steuersatz (7% aufsteigend) und als Kind den zweitbesten Freibetrag und Steuersatz. Am schlechtesten schneidet man ab, wenn man weder Ehegatte/Lebenspartner noch Verwandter des Schenkers ist. Dann hat man einen Freibetrag von 20 TEUR und einen Steuersatz von mindestens 30%. Nachlesen kann man dies unter § 15 ff ErbStG. Die Steuerpflicht setzt dabei voraus, daß Du dies dem Finanzamt auch meldest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium

Folgende Freibeträge werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gewährt:

Erbe/Beschenkter

Höhe des Freibetrags

Ehegatte/eingetragener Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder und die Kinder verstorbener Kinder

400.000 Euro

Enkel

200.000 Euro

Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen)

100.000 Euro

Nichten/Neffen, Geschwister, Eltern (bei Schenkungen)

20.000 Euro

Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern

20.000 Euro

geschiedener Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner

20.000 Euro

übrige Personen

20.000 Euro

beschränkte Steuerpflicht

2.000 Euro

https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung.html

Müssen mehr Infos kommen! Warum, welches Land vor allem, als Spende oder Geschenk....