Was passiert wenn ein Einbrecher in einem Haushalt stirbt?
Folgende Situation:
Angenommen ich bin ein Messi. Horte alles und Räume nichts weg. Es liegen Nägel auf den Böden und andere gefährliche Sachen. Der Einbrecher hebelt mein Fenster auf und klettert rein. Danach rutscht auf einem Müll aus verletzt sich an den Nägel und knallt sich an der Fensterbank den Kopf auf und verblutet. Ich merke das nicht weil ich nicht zuhause bin. Später finde ich ihn Leblos in meiner Wohnung und alarmiere die Polizei.
Habe ich auch eine Teilschuld an seinem Tod ist er selbst Schuld?
Wie reagiert da ein Gericht?
Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen
11 Antworten
Du wirst aber auch nicht ohne alles weg kommen, du kannst die Person ja nicht im Müll vergammeln lassen und wenn man dann merkt das du heillos überfordert bist wird sich das Ordnungsamt darum kümmern. Wenn der Rattenschwanz weiter geht wird auch der Vermieter darauf aufmerksam gemacht und der darf dann genauso auf die Trommel hauen ^^
Eigene Schuld was bricht er ein.
Ich würde sagen juristisch trifft dich keine Schuld weil du warst ja zu dem Zeitpunkt nicht da und dir war auch nicht bewusst dass er kommt weswegen du auch nicht absichtlich solche Fallen gestellt hast. Nüchtern gesagt dumm gelaufen für den Einbrecher.
Um eine Schuld festzustellen muss eine rechtswidrige Handlung voraus gehen. Hier ist keine konstruierbar.
Sollte das so ablaufen, ist das Berufsrisiko. Da hat er selber Schuld.
Es ist allerdings Verboten tödliche oder gefährliche fallen aufzustellen, um sich vor ein Einbruch zu schützen. War das also vorsätzlich ausgelegt, bekommst du die Schuld.