Was passiert wenn..?

2 Antworten

Grundsätzlich mußt Du Deinen Mitwirkungspflichten nachkommen, wenn Du Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehst.

Dies umfaßt auch, sich auf Stellenvorschläge zu bewerben.

Ablehnen darf man sie nur aus sog. wichtigem Grund.

Ich bin da jetzt nicht absolut sicher drin, aber bist du nicht sowieso erstmal gesperrt bei der Agentur, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch dich beendet wurde?

Batoul301 
Fragesteller
 25.08.2023, 00:14

Nein ich habe mich arbeitslos angemeldet.

ich glaube wenn man sich arbeitslos meldet, ist man in der Liste so zu sagen als bzw das der Bundesagentur für Arbeit für dich dann direkt Zuständig und kümmert sich darum.

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