Was passiert wenn..?
Hi,
Ich bin 18 Jahre alt war vor bereits beschäftigt ( Azubi ) als Friseurin.
letzten Donnerstag habe ich also leider mein Aufhebungsvertrag unterschrieben unter private Gründe. Meine Frage wäre wenn ich mein Studium weiter machen möchte aber finde keine Schulplätze mehr frei. Zwingt mich an diesem Fall der Bundes Agentur für Arbeit zu arbeiten oder Ausbildung zu machen wenn ich nicht möchte?
2 Antworten
Grundsätzlich mußt Du Deinen Mitwirkungspflichten nachkommen, wenn Du Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehst.
Dies umfaßt auch, sich auf Stellenvorschläge zu bewerben.
Ablehnen darf man sie nur aus sog. wichtigem Grund.
Ich bin da jetzt nicht absolut sicher drin, aber bist du nicht sowieso erstmal gesperrt bei der Agentur, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch dich beendet wurde?
Nein ich habe mich arbeitslos angemeldet.
ich glaube wenn man sich arbeitslos meldet, ist man in der Liste so zu sagen als bzw das der Bundesagentur für Arbeit für dich dann direkt Zuständig und kümmert sich darum.