Was macht man, wenn jemand wiederholt gegen das Briefgeheimnis verstößt?

3 Antworten

Wie wäre es mit einer Strafanzeige?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Einfach eine e-mail schicken das wird dann über E-Mail ausspioniert

Anzeigen, weil Straftat.

Detlef0 
Fragesteller
 20.01.2024, 21:55

Aber man müsste doch immer ganz genau wissen, wegen was.

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wiki01  21.01.2024, 07:06
@Detlef0

Nein, musst du nicht. Man kann nicht von einem Bürger verlangen, zu wissen, gegen welchen Paragrafen im Strafgesetzbuch verstoßen wurde. Die Vermutung, dass da „etwas strafbar wäre“ reicht für eine Anzeige. Die Polizei und der Staatsanwalt weiß das schon einzuordnen.

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