Was kann passieren (m/13) und 4 anzeigen?

5 Antworten

Die Strafverfolgung wird eingestellt, ABER die Anzeigen verbleiben im Polizeicomputer und bei weiteren Taten wird immer wieder Bezug auf deine kriminellen Jugendsünden genommen.

Man muss unterscheiden zwischen straffähig und deliktfähig.

Eine Strafe gibt es für deine bisherigen Taten nicht. Sie bleiben aber aktenkundig und werden bei zukünftigen Verfahren ihre negative Wirkung haben.

Das Jugendamt wird sich mit eurer Familie beschäftigen.

Da du deliktfähig bist, können deine Opfer in zivilen Prozessen einen Titel gegen dich erwirken. Dann bezahlst du von dem ersten Geld, was du je verdienst, jahrelang Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Es sei dir gegönnt!

Gruß S.

Die Strafen sind unterschiedlich. Kannst dafür aber sozialstunden bekommen, oder wenn du 14 bist kommst du ins jugendgefängnis. Wie kann man mit 13 auf die Idee kommen diese straftaten zu begehen?


Casumpi 
Fragesteller
 04.06.2021, 23:22

Falscher Freundeskreis

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blueman3040  04.06.2021, 23:23
@Casumpi

Du bist aber selbst schuld. Es liegt nicht wie viele denken an den Freunden (zum teil schon), du hast selber ordentlich sxheiße gebaut.

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blueman3040  04.06.2021, 23:24
@Casumpi

Passiert nicht. Man ist selbst schuld wenn man nicht nachdenkt. Denk lieber nächstes mal nach bevor du etwas machst.

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Ich hoffe doch viel ..... Zumindest wenn du irgendwann 14 bist. Noch ! Kann dir theoretisch nix passieren, aber die Chance, dass du auch mit 14 so nen Mist machst ist hoch. Und da du in der Lage bist diese Frage zu stellen, weißt du auch, dass du Straftaten begangen hast. Und aus genau diesem Grund bin ich dafür, dass auch schon 12 jährige mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden sollten.

Du weißt, dass das was du getan hast falsch war und bei 4 Anzeigen in deinem Alter.... ehrlich, ich glaube nicht, dass sich bei dir was ändert, wenn du 14 bist


SABILEIN1982  04.06.2021, 23:33

Und falscher freundeskreis ist für mich keine Entschuldung... ach ja, bestimmt hattest du auch ein schlechtes Elternhaus. Das ist ja die Standardaussage

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SABILEIN1982  04.06.2021, 23:41
@Casumpi

Und trotzdem machst du so einen Mist?! Dann Wechsel die Freunde. Echt jetzt, du hast keine Ahnung was du deinen Eltern damit antust. Du bist 13 und noch standest du nicht vor Gericht. Seh zu dass das so bleibt, dumm scheinst du ja nicht zu sein. Alles gute und versau dir bitte nicht dein Leben, nur weil du die falschen Freunde hast

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Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Kind unter 14 Jahren schuldunfähig (§ 19 Strafgesetzbuch - StGB) und kann für eine Handlung nicht strafrechtlich belangt werden.


Casumpi 
Fragesteller
 04.06.2021, 23:24

Kann man ins Jugendheim kommen

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SIR420743  04.06.2021, 23:27
@Casumpi

Es wird zu 100% das Jugendamt kommen wenn sie nicht schonmal bei euch waren..

Die entscheiden das ganze dann was gemacht wird..

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SIR420743  04.06.2021, 23:31
@Casumpi

Keine Ahnung woher soll ich das wissen?

Ich war kein Problem Kind so wie du..

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